Traditionelles Wissen sollte entschädigt werden


Neuenburg - Die Pharmabranche nutzt zunehmend das Wissen der traditionellen Heilkunde. Doch die Träger dieses Wissens bleiben noch immer weitgehend ungeschützt, trotz des Nagoya-Protokolls. Das müsse sich ändern, fordert eine Doktorarbeit der Universität Neuenburg.

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von swisscleantech
15.03.2017

Die Nutzung geistigen Eigentums muss entschädigt werden. Das sieht das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) vor, das im Rahmen der Welthandelsorganisation abgeschlossen worden ist. Allerdings regelt TRIPS unter anderem nicht, wie das traditionelle Wissen gehandhabt wird. Das stellt die Doktorandin Leila Ghassemi fest, die an der Universität Neuenburg eine Doktorarbeit zum Thema geistiges Eigentum im Zusammenhang mit traditionellem Wissen verfasst hat. „Aus der Sicht des TRIPS stellt dieses Wissen einen Teil des öffentlich verfügbaren Bereichs dar, solange es nicht als Geheimnis gehütet wird. Und das ist oft nicht mehr der Fall“, wird Ghassemi in einer Mitteilung der Universität zitiert.

Zwar gebe es bereits seit zwei Jahrzehnten internationale Bemühungen, das geistige Eigentum an traditionellem Wissen zu regeln. Das Nagoya-Protokoll lade die beteiligten Staaten ein, bei der Nutzung traditionellen Wissens die Genehmigung derjenigen Völker einzuholen, die dieses Wissen entwickelt haben, und sie an der Nutzung finanziell zu beteiligen. Die Schweiz hat das Protokoll 2014 ratifiziert. Doch wichtige Staaten wie die USA, Kanada und Russland hätten das Protokoll nicht unterschrieben, China und Indien es nicht ratifiziert. Es brauche aber ein internationales Instrument, das den Schutz des traditionellen Wissens und ihrer Träger regle. „Dieses Instrument sollte die Nutzer traditionellen Wissens verpflichten, die Herkunft des Wissens und die Genehmigung durch ihre Träger offenzulegen“, fordert Ghassemi. stk