Vorrang bei Stromlieferung über die Grenze wird abgeschafft


Bern - Die Kapazität für Stromimporte soll künftig im wesentlichen versteigert werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft gesetzt. Ausgenommen sind nur alte Lieferverträge und Grenzkraftwerke.

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von swisscleantech
30.08.2017

Die bisherige Privilegierung von Stromimporten für die Grundversorgung und für die Importe von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird abgeschafft. Wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt, hat er eine entsprechende Änderung des Stromversorgungsgesetzes auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt. Künftig sollen die Importkapazitäten versteigert werden. Ausgenommen sind Lieferungen, die auf Langfristverträgen beruhen, die noch vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind. Ausserdem sind auch Lieferungen aus Kraftwerken ausgeschlossen, die auf der Staatsgrenze liegen.

Der Bundesrat begründet die Änderung mit der begrenzten physikalischen Kapazität der Importe. Swissgrid als nationaler Betreiber des Übertragungsnetzes und seine ausländischen Partner müssen die Netzkapazität bewirtschaften können, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die bisherigen Vorränge könnten ihre Handlungsfähigkeit einschränken und die Stabilität des Systems gefährden. stk