Revision der Verordnung zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SEFV)


Die Revision des SEFV enthält Anpassungen zur Bemessung der jährlichen Beiträge für die voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten von Kernkraftwerken. Dazu muss das Risiko einer Kostenüberschreitungen einschätzt werden.  

Welche Sicherheiten im Rahmen der Fonds für die Stilllegung und für die Entsorgung notwendig sind, misst sich daran, wie man das Risiko von Kostenüberschreitungen einschätzt. Wer sich nicht mit den konkreten Fachfragen täglich auseinander setzt, ist nicht in der Lage, den Finanzbedarf qualifiziert abzuschätzen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Kostenüberschreitungen bei grossen Bauprojekten eher die Regel sind. Diese Informationen mahnen zur Vorsicht.

Die beiden Interessen «finanzielle Reserve» und «Bau zusätzlicher erneuerbaren Anlagen» könnten in Einklang gebracht werden, indem den Kernkraftwerksbetreibern ermöglicht wird, Finanzmittel statt auf dem Finanzplatz in Projekte zur Erstellung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen in der Schweiz zu investieren. Beispielsweise könnte man so das Projekt Trift realisieren, welches im Moment noch nicht rentabel ist, jedoch langfristig mit Sicherheit einen wichtigen Beitrag an die Stromversorgung der Schweiz leisten wird. Man kann argumentieren, dass dieses Vorgehen für die Zukunft der Schweizer Stromversorgung besser und nicht unbedingt risikoreicher ist als die Anlagen am Finanzmarkt.