Biotreibstoffe haben ihren Anteil am Gesamtabsatz von Benzin und Diesel laut einer Mitteilung des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Ein Viertel der in der Schweiz verwendeten fossilen Treibstoffe sei bereits mit Biotreibstoffen versetzt. Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg war die 2008 erfolgte Befreiung von der Mineralölsteuer. Ende 2017 unterstellte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zudem importiertes Bioethanol der Pflichtlagerhaltung.
Nun sollen auch die einheimischen Biotreibstoffe in den Genuss dieser künstlichen Erhöhung des Bedarfs kommen. Der Bundesrat hat laut der Mitteilung eine Änderung der Mineralölpflichtverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Diese sieht vor, dass künftig auch Schweizer Biotreibstoffe in die Pflichtlager einbezogen werden sollen.
Die Pflichtlager für Autobenzine und Dieselöl decken einen Bedarf von 4,5 Monaten ab. Diejenigen Importeure, die nicht selbst solche Lager halten, müssen der Gesellschaft Carbura eine entsprechende Entschädigung zahlen. Die gemeinsame Gesellschaft der Importeure besteht bereits seit 1932. stk