Lenkungsabgaben vor Subventionen
swisscleantech vertritt die Position, dass eine Schwächung von Lenkungsabgaben, so wie dies hier im Vergleich zur letztjährigen Version des revidierten CO2-Gesetzes teilweise stattfindet, ein Schritt in die falsche Richtung ist. Im Gegenteil: Lenkungsabgaben sollten als Instrument gestärkt und den Subventionen, wann immer möglich, vorgezogen werden. Parallel regen wir dazu an, den Stimmbürger*innen die Funktionsweise von Lenkungsabgaben schlüssiger zu erklären und beispielhaft zu veranschaulichen, um das Potential dieses Instruments auch vollumfänglich ausschöpfen zu können. Mehr dazu: «Über den Nutzen von Lenkungsabgaben in der Schweizer Energiepolitik – eine Replik»
Auslandkompensationen sind keine Lösung – swisscleantech fordert höhere Reduktionsziele
Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es nicht möglich sein wird, die CO2-Neutralität durch Kompensationen zu erreichen, ist es für swisscleantech nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat im Gesetz einerseits an den aktuellen Reduktionszielen festhält und andererseits auf einen Emissionsreduktionen-Mix von 60% im Inland und 40% im Ausland (bezogen auf 1990) zurückfallen will.
Das Potenzial für Emissionsreduktionen ist vorhanden, und gerade die sich beschleunigende Entwicklung im Bereich der Elektromobilität zeigt, dass viel mehr möglich ist, wenn die Angebote auch tatsächlich vorhanden sind. Eine der wichtigsten Forderungen von swisscleantech an den Bundesrat ist daher, die Reduktionsziele zu erhöhen und bei den Massnahmen sicherzustellen, dass durch einen klugen Mix von Lenkung und Förderung diese Ziele auch erreicht werden können. swisscleantech setzt sich wie bereits 2018 für ein Gesamtziel von 60% mit einem Inland-Anteil von 75% ein. Es ist wichtig, auch ein Inlandziel im Gesetz festzuhalten.
Mobilität – Ladeinfrastruktur muss zusätzlich gefördert werden
swisscleantech setzt sich für die Dekarbonisierung des Mobilitätssektors ein und unterstützt Massnahmen und Methoden, die in diese Richtung zielen und im Sinne einer klimatauglichen Wirtschaft umgesetzt werden. Die positive Entwicklung, dass der Marktanteil der Steckerfahrzeuge (PEV) signifikant zunimmt und sich der Elektroautomarkt in einem exponentiellen Markthochlauf befindet, muss mit dem neuen CO2-Gesetz weiter vorangetrieben werden.
Eine finanzielle Förderung der Ladeinfrastruktur, wie im Gesetz vorgesehen, ist also immens wichtig. Jedoch erachten wir die vorgeschlagene Fördersumme als zu gering, um einen Anreiz für einen flächendeckende und ausreichende Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu schaffen. Auch müssen alle betroffen Sektoren – das heisst MIV, ÖV, und Güterverkehr – in die Diskussion um Infrastrukturförderung einbezogen werden.
Gebäude als Hauptverursacher mit viel Einsparpotenzial
Mit rund einem Viertel der CO2-Emissionen sind die Gebäude nach wie vor einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen. Gebäude stossen vor allem im Winter Treibhausgase aus und ihr Energieverbrauch hat einen direkten Einfluss auf die Energie-Versorgungssicherheit der Schweiz. Daher muss der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes grosse Bedeutung beigemessen werden. Wir befürworten daher die Weiterführung des Gebäudeprogrammes im revidierten CO2-Gesetz, empfehlen jedoch parallel dazu auf weitere Massnahmen zu setzen, die es den Hauseigentümer*innen erlauben, Gebäudemodernisierungen einfacher zu finanzieren und ihre Gebäude einfacher mit erneuerbaren Wärmeträgern zu versorgen. Wir regen daher in der Vernehmlassungsantwort an, dass der Bund zur Förderung der Dekarbonisierung der Gebäude sogenannte Energie- und Dekarbonisierungsdarlehen schafft, die durch Bürgschaften des Staates abzusichern sind.
Zielvereinbarung weiterhin wichtiges Instrument zur CO2-Emissionsminderung
In der Wirtschaft stellen verbindliche Zielvereinbarungen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen ein funktionierendes System dar, welches beibehalten werden soll und nach dem neuen Gesetz auch wird. Insbesondere begrüssen wir hier die Ausweitung des Programms mit den Verminderungsverpflichtungen auf alle Unternehmen, regen jedoch an, das System der Zielvereinbarungen aufgrund der eingangs dargestellten Dringlichkeit bezüglich des Ziels zu verschärfen. Es ist sicherzustellen, dass die Wirtschaft ebenfalls ambitioniert im Rahmen ihrer Möglichkeiten agiert.
Zur ausführlichen Stellungnahme (PDF)