Der Bundesrat fordert im Rahmen des Sparpakets massive Kürzungen beim Gebäudeprogramm – rund 400 Millionen Franken sollen bei diesem nachsweislich erfolgreichen Programm eingespart werden. Stattdessen sollen die Einnahmen aus der CO2-Abgabe in den neuen Innovations- und Impulsprogramme eingesetzt werden. Damit ignoriert der Bundesrat den Volksentscheid zum Klimaschutzgesetz, das vielmehr zusätzliche Massnahmen im Gebäudebereich gefordert hat. Weiter verkennt die Landesregierung damit die Wichtigkeit des Gebäudeprogramms zur flächendeckenden Umsetzung von energetischen Erneuerungen sowie Heizungssanierungen und riskiert die Erreichung der Klimaziele der Schweiz.
Nach wie vor werden in der Schweiz mehr als 900’000 Wohnbauten mit Öl-, Gas- oder Elektroheizungen beheizt – ein grosser Teil davon muss energetisch saniert werden. Sollen die Klimaziele bis 2050 erreicht werden, müssen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen, statt erfolgreiche Programme gestrichen werden. Das Gebäudeprogramm hat seinen Dienst noch nicht getan: Es ist das zentrale Instrument für die Dekarbonisierung des Gebäudeparks und zur Senkung des Strombedarfs im Winter. Werden die Mittel aus dem Gebäudeprogramm gestrichen, benötigt es ergänzende Massnahmen mit der gleichen Wirkung, die die Zielerreichung sicherstellen.
Breit abgestützter Lösungsvorschlag
swisscleantech hat in einer breiten Allianz mit aeesuisse, EIT.swiss, Gebäudehülle Schweiz, Thermische Netze Schweiz, der Schweizerischen Energie-Stiftung, suissetec und WWF Schweiz eine konstruktive Lösung erarbeitet, wie die Schweiz die Energie- und Klimaziele erreichen und das Bundesbudget entlasten kann:
- Zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich, soll die bestehende CO2-Abgabe von aktuell 120 Franken pro Tonne CO2 wesentlich erhöht und die Lenkungswirkung der Abgabe so gestärkt werden. Weiter soll die Teilzweckbindung von heute 33 Prozent befristet bis 2031 auf 49 Prozent erhöht werden.
- Das Gebäudeprogramm der Kantone, das vom Volk bestätigte Impulsprogramm zum Heizungsersatz und Gebäudeerneuerung sowie das Innovationsprogramm aus dem Klimaschutzgesetz können so ohne Mittel aus dem Bundesbudget finanziert werden.
- Ausserdem müssen die Ziele aus dem Klimaschutzgesetz für die Kantone verbindlicher werden. Die Energiedirektorenkonferenz EnDK hat letztes Jahr neue Vorgaben für den Heizungsersatz beschlossen (MuKEn 2025). Die Kantone sollen verpflichtet werden, diese bis spätestens 2035 in den kantonalen Energiegesetzen zu beschliessen.