Wir begrüssen die vom Bundesrat vorgesehene Revision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung). Insbesondere begrüssen wir die Unterbindung der gegenwärtig praktizierten, missbräuchlichen Immatrikulationen von Elektrofahrzeugen und leichten Lieferwagen zum Zweck der unrechtmässigen Schönung des durchschnittlichen CO2-Werts der in Verkehr gesetzten Neuwagen.
Leider nützt der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Revision den vorhandenen Spielraum zugunsten des Klimaschutzes nicht genügend aus. Weder die gültige CO2-Verordnung noch die nun vorgeschlagenen Änderungen können sicherstellen, dass die von der Eidgenossenschaft beschlossenen Ziele des Pariser Klimaabkommens fristgerecht erreicht werden. Dabei handelt es sich beim Bereich Strassenmobilität um einen der Hauptemittenten von Klimagasen (rund 33 Prozent). Zudem sind wir bei den CO2-Emissionen von neu in Verkehr gebrachten Personen- und Lieferwagen seit Jahren überdurchschnittlich weit vom anvisierten Zielpfad entfernt.
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