Stellungnahme zu Anforderungen an systemrelevante Unternehmen


Es ist wichtig, die Anforderungen an systemrelevante Unternehmen im Strombereich genauer zu definieren. In diesem Sinne begrüssen wir die Bemühungen des Bundesrats, das befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) in eine dauerhafte Gesetzgebung zu überführen. Die Umsetzung geht aber deutlich zu weit.

Fotografie: Dan Meyers

Das Ziel dieser Bestrebung muss es sein, die Stromversorgung auch im Fall ausserordentlicher Marktentwicklungen sicherzustellen und Dominoeffekte zu vermeiden, welche durch den unkontrollierten Ausfall eines Stromversorgungsunternehmens entstehen könnten. Die vorliegende Vorlage wird diesem Anspruch nicht gerecht und schiesst weit über das Ziel hinaus.

Unverhältnismässiger Aufwand

Die Vorgaben zum Risikomanagement, zur Liquidität und zum Eigenkapital der als systemrelevant eingestuften Unternehmen greifen tief in die unternehmerischen Freiheiten ein. Im Verhältnis zur möglichen Stärkung der Versorgungssicherheit ist weder dieser Eingriff noch der hohe administrative Aufwand zur Erfüllung der Vorgaben gerechtfertigt. Auch müsste bei sehr starren Liquiditäts- und Eigenkapitalvorgaben allenfalls zusätzliches Kapital beschafft und vorgehalten werden. Dieses Kapital kostet und kann beispielsweise nicht in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert werden. Die umfangreichen Berichterstattungspflichten und Prüfungen würden ausserdem zu hohem Kontrollaufwand und Kosten bei der Elcom führen. Entsprechend kommt swisscleantech zum Schluss, dass der Aufwand und die Kosten für die Umsetzung der vorgeschlagenen Vorgaben unverhältnismässig sind.

Keine Vorgaben zum Eigenkapital

Vorgaben für das Eigenkapital erachten wir als unnötig. Die Energiebranche ist nicht mit dem Bankensektor vergleichbar. Stromproduzenten und -versorger haben andere Geschäftsaktivitäten und Risiken, insbesondere sind sie durch das Eigentum z.B. von Stromproduktionsanlagen einem deutlich geringeren Risiko eines unvorhersehbaren und schnellen Abflusses von Eigenkapital ausgesetzt. Wie in den letzten Jahren gesehen, bestehen die grösseren Risiken bei der Liquidität im Zusammenhang mit dem Stromhandel. Ein allfälliger Liquiditätsengpass ist aber ein temporäres Problem und kann nicht mit einem hohen Eigenkapital behoben werden. Würden dauerhaft tiefe Strompreise zu einer Überschuldung führen, würde genügend Zeit für eine geordnete Abwicklung und Übertragung der Produktionsanlagen bleiben. Die Stromversorgung der Schweiz wäre bei einer Überschuldung einzelner Unternehmen nicht gefährdet. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen sich darum die Anforderungen an systemrelevante Unternehmen auf Vorgaben an die Liquidität beschränken.

Zweifelhafter Nutzen für die Volkswirtschaft

Aus volkswirtschaftlicher Perspektive muss der Fokus auf einer stabilen Stromversorgung liegen. Die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Governance und Überprüfung der Geschäftsrisiken fokussieren jedoch primär darauf, einzelne Unternehmen vor dem Konkurs zu bewahren. Hinzu kommt, dass die Vorlage zu einer Schweizer Spezialregulierung führen würde. Keines der Nachbarländer kennt vergleichbare Vorgaben. Auch die Kompatibilität mit einem Stromabkommen mit der EU erscheint zweifelhaft. Deshalb zweifeln wir insgesamt am Nutzen der vorliegenden Gesetzesänderung und fordern den Bundesrat auf, die Vorlage grundlegend zu überarbeiten.

Fokus auf die Business Continuity

Den bestehenden kurzfristigen Risiken ist mit einem geeigneten Business Continuity Management entgegenzuwirken. Dieses muss insbesondere den Betrieb systemrelevanter Kraftwerke sicherstellen, die für die Versorgungssicherheit der Endverbraucher tatsächlich von Bedeutung sind. Eine entsprechende Vorlage ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Wie von den direkt betroffenen Unternehmen gefordert, empfiehlt auch swisscleantech, diese Massnahmen ins Zentrum der Bestrebungen des Bundesrates zu stellen.