Weltweit werden in den letzten Jahren und insbesondere im Jahr 2024 Wetterextreme aufgrund des Klimawandels festgestellt. Die Kosten für die Behebung von Klimaschäden steigen und es ist davon auszugehen, dass bei einer ungenügend schnellen Reduktion der CO2-Emissionen die Schadenskosten weiter dramatisch ansteigen werden. Tiefgreifende Massnahmen sind deshalb notwendig. Es ist klar, dass die vorliegende Verordnungsumsetzung nicht über den Geltungsbereich des verabschiedeten CO2-Gesetz nach 2024 hinausgehen kann. Der vorliegende Vorschlag zur Anpassung der CO2-Verordnung des Bundesrates schöpft jedoch nicht einmal den vorhandenen Spielraum des CO2-Gesetzes aus. Dies entspricht in keiner Weise den Herausforderungen, die sich uns im Kampf gegen den Klimawandel stellen. Darum fordert swisscleantech diverse Anpassungen, die nachfolgenden aufgelistet werden.
Stellungnahme zu den Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Als branchenübergreifender Wirtschaftsverband mit einem Fokus auf Klima- und Energiepolitik setzt sich swisscleantech für eine klimataugliche Wirtschaft ein. Obige Verordnung ist ein wichtiger Eckpfeiler für die Erreichung der Netto-Null-Ziele und wird darum im Grundsatz begrüsst.
Fotografie: Anders Nielsen