Wir begrüssen es, dass angestrebt wird, mit dem Gesetz einen klaren Rahmen für eine
Stromreserve zu schaffen. Wir stimmen dem Gesetz im Grundsatz zu, regen jedoch
einige Modifikationen an.
Für swisscleantech gilt es bei der Ausgestaltung der Stromreserve drei Aspekte zu
berücksichtigen:
- Ausreichende Sicherheit der Stromversorgung
- Möglichst geringe Auswirkungen auf Umwelt und Klima
- Vertretbare Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft
Wir sehen in der Vorlage die Bemühung des Bundesrates, diese Aspekte zu
berücksichtigen. Damit die drei zum Teil widerstrebenden Aspekte einer Stromreserve
noch besser vereinbar sind, müssen die folgenden Forderungen erfüllt sein:
- Die Flexibilität von energieintensiven Betrieben (Verbrauchsreserve) muss
besser genutzt werden. - Die Rahmenbedingungen für Notstromaggregate sind zu verbessern, um deren
Nutzung als Reserve zu maximieren. - Die Einsatzzeiten fossiler Kraftwerke (insb. präventive Einsätze) sind auf ein
Minimum zu beschränken. - Von einer Subventionierung fossiler Stromproduktion (fossile WKK) ausserhalb
von Notsituationen ist abzusehen. - Eine Einbindung von Biogas-WKK für die Stromreserve ist denkbar, die
Finanzierung darf aber nicht über den bestehenden Netzzuschlag erfolgen.