Stellungnahme zur Errichtung einer Winterreserve (WResV)


Zur Vermeidung einer knappen Stromversorgung im Winter 2023/2024 ist die zügige Umsetzung von Projekten zur Produktion erneuerbarer Energien sowie die Schaffung eines zusätzlichen Demand-Side-Marktes notwendig. Darüber hinaus sollten die Zulassungskriterien für Reservekraftwerke angepasst und das Potenzial von Notstromgruppen zur Netzstabilisierung vollständig genutzt werden.

Grundsätzliche Positionierung swisscleantech

  • Selbstredend weisen wir darauf hin, dass die beste Möglichkeit, eine knappe Versorgung insbesondere im Winter 2023/2024 zu vermeiden, die engagierte Umsetzung von weit fortgeschrittenen Projekten zur Produktion von erneuerbarem Strom ist.
  • Grundsätzlich vermissen wir in der Verordnung die Grundlagen zur Schaffung eines zusätzlichen Demand-Side Marktes. Wir weisen darauf hin, dass sich eine an einer Notlage orientierter solcher Markt deutlich von den heute sich bereits eingeführten Märkten im Regel Energiebereich unterscheiden würde. Im Fall von Kontingentierungen oder zyklischen Ausgestaltungen kann es für eine Unternehmung interessant sein, den Betrieb zugunsten einer Freigabe der Kontingente einzustellen, wenn der Preis für die Kontingente genügend hoch ist. Dies wiederum kann andere Unternehmungen, bei denen eine Kontingentierung kritisch wäre, davor bewahren, ihre Produktion gegen den eigenen Willen auszuschalten. Wir bitten Sie die notwendigen Grundlagen dazu in Ergänzung für den Winter 2023/2024 vorzubereiten.
  • Wir bitten Sie, die Zulassungskriterien für Reserve Kraftwerke dahingehend zu verändern, dass in zukünftigen Ausschreibungen Wärme-Kraft Kopplungsanlagen ebenfalls berücksichtigt werden können. Insbesondere in Bezug auf die kommenden Herausforderungen Anfang der 2030er Jahre, während denen wegen der Abschaltung der Kernkraftwerke über mehrere Jahre grössere Stromimporte notwendig sein werden, könnte der Betrieb von solchen Anlagen von grosser Bedeutung sein. Sie bereits heute in den Reservepool einzubeziehen, würde die Reserven erhöhen und die Rentabilität dieser Anlagen deutlich verbessern.
  • Wir danken den Behörden dafür, dass sie Notstromgruppen als eine mögliche Verlängerung des Marktes in Betracht ziehen. Wir sind jedoch der Meinung, dass die aktuelle Stossrichtung noch nicht das volle Potenzial der Notstromgruppen freisetzen kann. Insbesondere sind wir davon überzeugt, dass Notstromgruppen zusätzlich zur Einspeisung ins Stromnetz auch dazu verwendet werden können, die benötigte Leistung im Netz zu reduzieren. Wir sehen dieses Potenzial als subsidiäre Möglichkeit zu den aktuell vorgesehenen Verwendungszwecken, aber bevor eine Kontingentierung eingeführt wird und die Nutzung der Notstromgruppen generell freigegeben werden soll (gem. Konzept des Bundes). Können die Notstromaggregate bereits vorher bei einer sich abzeichnenden Verknappung und vor allem koordiniert und entsprechend den vorhandenen Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung eingesetzt werden, wird insgesamt der Beitrag zur Netzstabilisierung vergrössert und auch der Schadstoffeintrag in die Umwelt reduziert.
  • Wir sind überzeugt davon, dass sich der Einsatz zur Netzentlastung besser gestalten und koordinieren lässt, wenn rechtzeitig die notwendigen Grundlagen dazu geschaffen werden.