Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA


swisscleantech begrüsst es, dass in Zukunft auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge der LSVA-Pflicht unterstellt werden sollen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die wachsenden Marktanteile dieser E-Fahrzeuge nicht ausgebremst werden. Wir empfehlen dabei klar die Kombination von einem Rabattsystem mit Investitionsbeiträgen; die flankierenden Massnahmen müssen aber insgesamt flexibler ausgestaltet werden, damit Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundlichere Antriebe ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit haben.

Fotografie: Han Chenxu

Mit einem Drittel der Gesamtemissionen der Schweiz ist der Verkehr aktuell der emissionsintensivste Sektor. Mehr als ein Fünftel dieser Emissionen sind wiederum auf den Güterverkehr auf der Strasse zurückzuführen. Mit 7% der Gesamtemissionen trägt der Güterverkehr demnach eine grosse Verantwortung auf dem Weg Richtung Netto-Null. Nebst der Verlagerung auf die Schiene stellt die Umstellung auf alternative Antriebe eine zentrale Massnahme in der Dekarbonisierung dar.

Dank der Befreiung von der LSVA hat der Gesamtkostenvergleich mit herkömmlichen Diesel-LKW dazu geführt, dass in den letzten Jahren eine steigende Anzahl an Transportunternehmen in elektrisch angetriebene Fahrzeuge investiert haben – allen voran in E-LKW. So waren 2023 bereits 4.2% der neu zugelassenen LKW batterieelektrisch. Doch mit der steigenden Diffusion der Fahrzeuge hat die Befreiung zunehmende Mindereinnahmen für die LSVA zur Folge.

Ziel der präsentierten Vorlage muss sein, die Integration der klimafreundlichen Fahrzeuge so zu gestalten, dass die Diffusion der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge nicht ausgebremst wird. In diesem Sinne swisscleantech begrüsst zahlreiche Aspekte der Vorlage. Jedoch besteht bei verschiedenen Aspekten Bedarf an entscheidenden Nachbesserungen.