Umsetzung Stromgesetz: Ein wichtiger Schritt für die Energiewende


Ende Februar hat der Bundesrat das zweite Paket der Verordnungen zum Stromgesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit ist die jahrelange Arbeit am Mantelerlass abgeschlossen. swisscleantech hat die Vorlage stark mitgeprägt. Auch wenn wir nicht alle unserer Forderungen durchbringen konnten, sind wir überzeugt, dass mit dem neuen Gesetz die Energiewende auf Kurs ist.

Visual: Kampagnensujet Ja zum Stromgesetz (Schweizerische Energie-Stiftung)

Im Zentrum des zweiten Verordnungspakets stehen die Abnahmevergütung für kleine Solaranlagen sowie die Bedingungen für Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Ob die Verbesserungen ausreichen, um den Boom der Solarenergie weiter voranzutreiben, wird sich zeigen. In der Debatte zum Stromgesetz hat sich swisscleantech auf vier Bereiche konzentriert, welche für die klimafreundliche Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind: Den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Förderung von Innovation, der Stärkung der Energieeffizienz und der Optimierung der Fördermechanismen.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Im Stromgesetz wurden ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt. Dabei wird klar, dass das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung in Zukunft von der Wasserkraft und der Solarenergie gebildet wird. Dank verbesserten Rahmenbedingungen für grosse Anlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms von nationalem Interesse und dank erweiterten Förderbedingungen sind diese Ziele erreichbar. Besonders erfreulich ist die Stärkung der Windenergie. Die Windkraft ist eine bewährte Technologie, welche die Schweizer Stromversorgung optimal ergänzt. Im Gegensatz zu Photovoltaik- und Laufwasserkraftanlagen produzieren Windenergieanlagen einen Grossteil des Stroms im Winter. Ausserdem sind die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität gering. Letzteres ist von Bedeutung, weil der Konflikt zwischen Schutz der Biodiversität und Nutzung zur Energieproduktion während den Beratungen zum Mantelerlass immer wieder zu Diskussionen führte.

Mitunter dank des runden Tisches für Wasserkraft konnten gelungene Kompromisse gefunden werden, wie die breite Allianz für das Stromgesetz in der Abstimmung vom Sommer 2024 gezeigt hat. Leider war es nicht möglich, dieses erfolgreiche Konzept gesetzlich zu verankern und auch für andere Technologien verbindlich umzusetzen. Auch eine weitere Forderung von swisscleantech, den Schutz der Biodiversität höher zu gewichten als den Landschaftsschutz fand keinen Eingang in die Vorlage.

Förderung von Innovation

Unser Energiesystem steht vor grossen Herausforderungen. Wir bewegen uns von fossilen Energien zu erneuerbarem Strom, von einer zentralen Produktion zu einer dezentralen Produktion sowie von einer nachfrageorientierten Stromversorgung zu einem preisgetriebenen Demand-Side-Management mit fluktuierender Produktion. Damit dieser Umbau möglichst schnell und kostengünstig vorangeht, muss das Stromsystem schrittweise angepasst werden – Innovation ist dafür essenziell. Der grösste Innovationstreiber wäre zweifellos eine vollständige Strommarktöffnung: Diese ist aber politisch umstritten und hatte deshalb im Parlament auch beim Stromgesetz keine Chance.

Dank des Einsatzes von swisscleantech konnten dennoch viele Verbesserungen für eine innovative Stromzukunft eingeführt werden. Dazu gehören insbesondere neue Regelungen zur Nutzung von Flexibilität, zur Rückerstattung des Netznutzungsentgeltes für Speicher mit Endverbrauch sowie zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Stark verbessert wurde ausserdem der Zugang zu Messdaten, eine Grundvoraussetzung für die weitere Digitalisierung unseres Stromsystems. All diese Neuerungen werden ab diesem, beziehungsweise nächstem Jahr dafür sorgen, dass erneuerbare Energien besser ins System integriert und Kosten für den Netzausbau verringert werden können.

Stärkung der Energieeffizienz

In vielen Fällen ist die eingesparte Energie nach wie vor die günstigste Energie. Das Stromeffizienzpotenzial liegt in der Schweiz bei rund 30%. Hohe Preise setzen Anreize zur Effizienzsteigerung. Damit das Potenzial aber ausgeschöpft werden kann, müssen weitere Massnahmen wie Informationskampagnen und teilweise auch konkrete Zielwerte implementiert werden.

swisscleantech hat sich lange dafür eingesetzt, diverse Rechtsetzungsaufträge für die Kantone (beispielsweise betreffend Gebäudesanierungen oder Betriebsoptimierungen) in das Stromgesetz aufzunehmen. Dieses Vorgehen wurde im Laufe der Beratungen durch ein umfassenderes Instrument abgelöst, nämlich durch Effizienzverpflichtungen für Stromlieferanten. Damit müssen ab 2026 Lieferanten mit einem Absatz von mehr als 10 GWh eine jährliche Stromspar-Vorgabe erfüllen. Diese Zielvorgabe schränkt den Stromverkauf nicht ein. Die Stromlieferanten müssen nachweisen, dass bei Endverbraucher*innen Massnahmen für die Stromeffizienz umgesetzt wurden, beispielsweise bei elektrischen Antrieben, Beleuchtungen, Lüftungen, Kälteanlagen oder Geräten.

Die Kosten für die Massnahmen werden von den Verbraucher*innen in der Grundversorgung und im freien Markt getragen. Für die Elektrizitätslieferanten entsteht so ein Anreiz, die Effizienzdienstleistungen möglichst kostengünstig zu erbringen. Bis 2035 sollen so jährlich 2 TWh Strom eingespart werden. swisscleantech erwartet, dass dank des neuen Instruments ein Markt für Effizienzdienstleistungen entsteht, mit dem die angestrebten Ziele kostengünstig erreicht werden können.

Optimierung der Fördermechanismen

Das Stromgesetz führt neue Förderinstrumente wie die gleitende Marktprämie oder Projektierungsbeiträge ein und passt bestehende Instrumente an. Zudem wird ein Bonus bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen über Parkplatzarealen eingeführt. Als Vertreter der klimafreundlichen Wirtschaft setzt sich swisscleantech für eine wirksame Förderung der erneuerbaren Energien, aber auch für eine effiziente Nutzung der Fördermittel ein, um die Kosten für die Verbraucher möglichst tief zu halten. Entsprechend dieser Prämisse haben wir uns erfolgreich gegen unnötige Subventionen – beispielsweise für Pumpspeicherkraftwerke – eingesetzt. Nichtsdestotrotz: Die Förderbedingungen werden mit dem Stromgesetz unübersichtlicher. Für die politischen Gremien wird es immer schwieriger zu beurteilen, ob Fördergelder optimal eingesetzt werden oder nicht. Leider ist swisscleantech mit dem Vorschlag gescheitert, ein Monitoring einzuführen, welche die Fördergelder nach ihrer Effizienz bewertet.

Die Arbeit geht weiter

Die Energiewende ist kein Selbstläufer und das Stromgesetz ist nur ein erster, aber bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft. swisscleantech wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Schweiz eine sichere, klimataugliche und innovative Stromversorgung erhält. Mit der Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien steht bereits das nächste wichtige Geschäft vor dem Abschluss der Beratungen im Parlament. Dies ist ein weiteres wichtiges Puzzlestück für eine sichere und nachhaltige Stromversorgung.

6 Fragen an David Stickelberger

David Stickelberger
stv. Geschäftsführer Swissolar

Welches sind die wichtigsten Änderungen, welche sich mit dem neuen Stromgesetz für die Solarenergie in der Schweiz ergeben?  

Das Stromgesetz schafft Grundlagen, damit die Solarenergie zu einem zentralen Pfeiler der Schweizer Stromversorgung werden kann. Eine wesentliche Änderung sind die neuen Nachbarschafts-Strommodelle «virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (vZEV) und «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften» (LEG). Sie verbessern die Wirtschaftlichkeit von Anlagen, weil der Strom lokal genutzt werden kann und nicht an den Verteilnetzbetreiber verkauft werden muss. Und bei einer intelligenten Bewirtschaftung können sie teuren Netzausbau verhindern oder verzögern. Eine weitere Änderung betrifft die intelligente Nutzung von dezentralen Flexibilitäten (Batterien, Ladestationen, Wärmepumpen, etc.), mit deren Hilfe die PV-Anlagen effizienter und sicherer ins Netz integriert werden können. Eine Enttäuschung sind die tiefen Minimaltarife zur Abnahmevergütung, welche die Wirtschaftlichkeit von gewissen Solaranlagen in Frage stellen.

Welche Vorteile für sie ergeben sich aus den neuen Bedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)? 

Ein grosser Vorteil besteht darin, dass die Zähler nicht mehr ausgewechselt werden müssen, weil der Verteilnetzbetreiber die Messdaten zur Verfügung stellen wird. Und weil alle Anschlussleitungen am gleichen Verteilkasten genutzt werden können, wird der mögliche Rayon für eine ZEV deutlich grösser.

Worum geht es bei den Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und wie unterscheiden sie sich von den bisherigen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch? Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen, von LEG zu profitieren? 

Im Gegensatz zu den ZEV wird bei einer LEG das öffentliche Netz genutzt. Damit können nochmals deutlich weiter entfernte Kunden mit Strom beliefert werden – allerdings nur in der gleichen Gemeinde und beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene. Mehr Informationen zu den ZEV und LEG gibt es übrigens unter der neuen Webseite www.lokalerstrom.ch.

Was hat sich für die Umsetzung des Stromgesetzes auf Verordnungsebene nochmals konkretisiert? 

Wesentlich ist unter anderem die finanzielle Entlastung für LEG in der Form eines Netznutzungsrabatts für LEG. Damit wird in vielen Fällen ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet. Auch die Minimalvergütungen für kleine PV-Anlagen wurden gegenüber der Vernehmlassung leicht nach oben angepasst. Klar ist jetzt auch, wie die Netzentgelt-Rückerstattung bei Batterien funktioniert. 

Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen, welche in Solarenergie investieren möchten und welche konkreten Möglichkeiten können genutzt werden? 

Die Förderung von Solaranlagen hat mit dem Stromgesetz klare Konturen bekommen. Zu beachten ist die stärkere Ausrichtung der Förderung an die Marktpreise, welche in Zukunft in Zeiten hoher Sonneneinstrahlung (zum Beispiel über Mittag) sehr tief, oder sogar negativ sein werden. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber vermehrt Produktionsspitzen selbst nutzen (beispielsweise mit Batterien) oder ihren Strom über ZEV und LEG verkaufen müssen. Auch Contracting-Lösungen können für grössere Anlagen interessant sein, da ein fixer Stromverkaufspreis während der Vertragsdauer festgelegt wird. Anlagen bis 150 kW (etwa 750 m2) sind den Marktpreisschwankungen weniger ausgesetzt, da bei ihnen die Abnahmevergütung vierteljährlich gemittelt wird und zudem eine Minimalvergütung gilt.

Die Förderung der erneuerbaren Energien wurde mit neuen Modellen wie der gleitenden Marktprämie ausgebaut. Was bedeutet dies für den Ausbau von PV-Anlagen? 

Die gleitende Marktprämie wird mittels Auktionen für Anlagen ab 150 kW vergeben (erstmals im Mai 2025). Sie garantiert einen mittleren Preis pro kWh, was zusätzliche Anreize zum Bau von Anlagen schafft – im Gegensatz zur Einmalvergütung, die einmalig nach Erstellung der Anlage bezahlt wird. Wir erhoffen uns damit einen beschleunigten Ausbau bei grösseren Solaranlagen.