Strommarkt: Der Bundesrat überrascht alle


Der Bundesrat hat sich heute entschieden, an der Öffnung des Strommarktes festzuhalten. Gleichzeitig hat er das UVEK beauftragt, eine Vorlage zur Anpassung des Energiegesetzes auszuarbeiten. Als Begleitmassnahme zur Marktöffnung sollen die Investitionsanreize in die einheimischen erneuerbaren Energien verbessert und damit die Versorgungssicherheit gestärkt werden.

Artikel
von Christian Zeyer
27.09.2019

Noch heute Morgen hätten vermutlich die meisten Experten in der Schweiz eine Wette abgegeben, dass die Marktliberalisierung durch den Bundesrat weiter hinausgeschoben wird. Nun hat der Bundesrat in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass die Marktliberalisierung umgesetzt und mit flankierenden Massnahmen begleitet werden soll. Eine dieser Massnahmen ist ein Paket, welches Investitionen in erneuerbare Energien anreizen soll. Beide Stossrichtungen zielen in die richtige Richtung und unterstützen die Energiewende. Mit der Liberalisierung werden Businessmodelle ermöglich, die lokale erneuerbare Energie fördern, aber auch neue Businessmodelle im Bereich des Stromsparens.

Dass Investitionsanreize heute notwendig sind, davon sind immer mehr Experten überzeugt. Unabhängig davon, welche Art von Anlagen zugebaut werden soll: grosse Investitionen stehen an, da wir die Versorgungssicherheit nach dem Ausschalten der Kernkraftwerke sicherstellen wollen. Da macht es in der heutigen Zeit auf jeden Fall Sinn, in erneuerbare Energieanlagen zu investieren. Es lässt sich allerdings darüber streiten, ob der Weg über Einmalvergütungen der richtige ist.

Wenn nun der Entscheid für Einmalvergütungen gefallen ist, bleibt zu wünschen, dass die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden: die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte wird vor allem die Stromproduktion im Winterhalbjahr sein. Deshalb ist der Bundesrat gut beraten, die Rahmenbedingungen der Einmalvergütung so zu legen, dass diesem Bedürfnis optimal Rechnung getragen wird. Unter einem solchen Anreizprogramm kann auch die Solarenergie profitieren, allerdings nur für die Produktion im Winterhalbjahr. Diese liegt immerhin bei 30-40 Prozent, je nach Ort und Ausgestaltung der Anlage.