CO2-Abgabebefreiung mittels Zielvereinbarungen


Ziel der CO2-Abgabebefreiung ist es, zu verhindern, dass Firmen wegen zu hoher CO2-Kosten ins Ausland abwandern. Um eine Befreiung zu erhalten, müssen Firmen eine verpflichtende Zielvereinbarung zur CO2-Reduktion eingehen.

Die Bedingungen für solche Zielvereinbarungen müssen effizient und fair ausgestaltet werden und zu ambitionierten Emissionsverminderungen führen. Niedrige Brennstoffpreise und ein zu tiefer CO2-Preis machen viele sinnvolle Massnahmen unwirtschaftlich. Um zu verhindern, dass solche Massnahmen nicht realisiert werden, ist es wichtig, die CO2-Abgabe gemäss Bundesratsvorschlag auch nach 2020 zu erhöhen – falls nationale Reduktionszwischenziele nicht erreicht werden.

swisscleantech fordert daher:

  • Abgabebefreiung für alle Unternehmen
  • Zielvereinbarungen und CO2-Abgabe als Gesamtpaket
  • Keine Rückverteilung für abgabebefreite Unternehmen
  • Sanktionen fair und deutlich ausgestalten
  • Keine Bescheinigungen bei Übererfüllung

Zusammen schaffen Zielvereinbarung und CO2-Abgabe die richtigen Anreize, um die Emissionen von Brennstoffen effizient und wirtschaftsfreundlich zu senken.

Um die Schweiz sicher und kosteneffizient in die CO2-Neutralität zu führen, braucht es zudem ein Paris-kompatibles Inlandziel von mindestens minus 40% bis 2030 sowie ein ausgewogenes Massnahmenpaket für alle Sektoren.

Lesen Sie mehr über die Positionen von swisscleantech zu weiteren Aspekten der Totalrevision des CO2-Gesetzes.