Im vorliegenden ersten Paket der Umsetzung des Stromgesetzes ab Januar 2025 geht es unter anderem um die Ausgestaltung der Grundversorgung und die Förderung der Energieeffizienz. Der vom Bundesrat festgelegte Mindestanteil an inländischen erneuerbaren Energien in der Grundversorgung von 20% liegt deutlich unter dem Status quo des Schweizer Strommixes von rund 60%. Das ist zu wenig ambitioniert. Immerhin sieht die revidierte Verordnung eine Erhöhung des Anteils bis 2030 vor. swisscleantech hat gefordert, den Mindestanteil bei 25% festzulegen und danach zur Erreichung der Ausbauziele eine Steigerung auf 50% bis 2050 anzustreben. Auch die Einführung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen erfolgt nur zögerlich. Damit wird das grosse Potenzial für Effizienzmassnahmen leider nur ungenügend ausgeschöpft.
Erste Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Trotz dieser Mängel begrüsst swisscleantech das erste Umsetzungspaket. Mit der Anerkennung von Solaranlagen von nationalem Interesse werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von mehr Winterstrom verbessert, was für die Versorgungssicherheit zentral ist. Gleichzeitig wird mit dieser Neuerung sichergestellt, dass die Interessenabwägung gegenüber dem Schutz der Biodiversität gewahrt bleibt. Zudem wird der Eigenverbrauch über die Ausweitung des Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gestärkt. Mit der Zulassung von so genannten «virtuellen ZEV» werden zusätzliche Anreize für den Zubau der Photovoltaik geschaffen, weil PV-Anlagen rentabler betrieben werden können.
Damit wird für betroffene Unternehmen das Stromgesetz fassbarer und es werden erste Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Energieeffizienz gesetzt – eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Wirtschaft, der Gebäude und der Mobilität.
Wichtige Ergänzungen im zweiten Umsetzungspaket
Seine vollständige Wirkung wird das Stromgesetz jedoch erst mit der Umsetzung des zweiten Pakets ab 2026 entfalten. Offene Punkte sind unter anderem die Regelungen zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die Mindestvergütung für kleine Solaranlagen oder die Flexibilitätsregulierung. Mit diesen Ergänzungen werden weitere wichtige Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die intelligente Einbindung lokaler Erzeuger und Verbraucher in das Stromnetz geschaffen. Damit werden auch die Kosten für den Umbau unserer Energieversorgung tiefer gehalten. Die Regelung dieser Bereiche auf Verordnungsstufe ist komplex, weshalb swisscleantech die Verzögerung zwar bedauert, aber nachvollziehen kann. Wir fordern den Bundesrat auf, die zusätzliche Zeit für eine ausgewogene und durchdachte Umsetzung des Stromgesetzes zu nutzen.
Arbeiten im Parlament zugunsten des beschleunigten Ausbaus
Gleichzeitig setzt sich swisscleantech dafür ein, dass die Arbeiten im Parlament an den ergänzenden Erlassen – insbesondere die Beschleunigung der Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze, oder die Stromreserve für eine resilientere Versorgung – weiter vorangetrieben werden. Damit werden die Rahmenbedingungen für eine sichere Stromversorgung in der Schweiz weiter verbessert.