Eine optimal umgesetzte Kreislaufwirtschaft lohnt sich wirtschaftlich

Zu Beginn der Fokusgruppe gab Raphael Fasko von Rytec AG einen Überblick über die verschiedenen Geschäftsmodelle einer Kreislaufwirtschaft. Anschliessend erläuterte Albin Kälin von EPEA Switzerland GmbH das Konzept von «Cradle to Cradle» (C2C) sowie die Anforderungen und Vorteile für ein Unternehmen, sich diesbezüglich zertifizieren zu lassen. Während es bei der Kreislaufwirtschaft unter anderem darum geht, keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu haben, geht C2C noch einen Schritt weiter: C2C-zertifizierte Produkte müssen eine positive Auswirkung vorweisen können. Dabei gehe es jedoch nicht nur um die Umwelt, so Kälin. Im Gegensatz zum herkömmlichen Recycling dürfe es bei C2C nicht zu einem Qualitätsverlust der einzelnen Rohstoffe kommen.

Zusätzlich zu den Materialien und Inhaltsstoffen eines Produktes gilt es auch, deren modulare Zusammensetzung zu beachten. Richard Winter und Edgar Verscharen von Océ erklärten dies unter anderem anhand ihrer Drucksysteme. So muss bereits beim Produktdesign an das spätere Demontieren gedacht werden. Viele Einzelteile können beispielsweise dazu führen, dass der Abbau zeit- und geldintensiv wird und die Kreislaufwirtschaft somit nicht mehr rentabel ist.

Ruud Balkenende vom niederländischen Unternehmen TU Delft machte indes auf die gesellschaftlichen und strukturellen Herausforderungen bei der Einführung einer Kreislaufwirtschaft aufmerksam. Um erfolgreich ein kreislauffähiges Produkt auf den Markt zu bringen, reiche es nicht, es nur entsprechend zu designen. Auch interne Prozesse müssen angepasst und nachfolgende Fragen geklärt werden – z.B. wer dafür verantwortlich ist, die Produkte vom Konsumenten und die Rohstoffe aus dem Produkt zurückzubekommen. Auch sind Geschäftsmodelle, die auf dem Teilen von Produkten beruhen, nicht in jedem Land erfolgsversprechend. Bereits innerhalb von Europa offenbaren sich gewaltige Unterschiede, wenn es um die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Modelle geht.

Die Teilnehmenden konnten sich zwischen den Vorträgen im Rahmen der Kleingruppendiskussionen sowie nach der Veranstaltung während des Apéros austauschen und die Inhalte diskutieren. Wir freuen uns, dass der Anlass solchen Anklang gefunden hat und setzen die Veranstaltungsreihe im Herbst fort.

Save the Date: 20. November 2018 – Informationen folgen!
Diese Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit öbu sowie mit freundlicher Unterstützung der Botschaft des Königreichs der Niederlande statt.

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Dokumente zum Download
Fasko: Landkarte der Kreislaufwirtschaft und “neue” Geschäftsmodelle
Kälin: Materials & Chemicals – Rethinking the way we make things & Flyer EPEA Switzerland
Balkenende: Circular Product Design – Make, Use, Save

Mehr Engagement und weniger Vogel-Strauss-Mentalität

Die Autoren fordern eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen und die ist tatsächlich nötig, wenn die Schweiz ihre Reduktionsziele erreichen will. Deshalb ist auch der Bundesratsvorschlag, die CO2-Abgabe sukzessive zu erhöhen, richtig.

Dass Dieter Helm in seinem Buch hingegen den Marktführern der alten Energiewelt rät, weiter wie bisher zu machen, ist reine Vogel-Strauss-Mentalität. Zum Glück haben viele Unternehmen bereits erkannt, dass erneuerbare Energien der Weg der Zukunft sind. Auch hier muss der Staat die richtigen Anreize schaffen. Mit der Energiestrategie haben wir dabei schon einen wichtigen Schritt gemacht. Das CO2- sowie das Stromversorgungsgesetz müssen nun den Weg hin zu einer CO2-neutralen Schweiz weiter ebnen.

Die Wissenschaft sagt nämlich, dass wir kurz nach 2050 CO2-Neutralität erreichen müssen, wenn wir den Klimawandel so bremsen wollen, dass grosse Schäden ausbleiben. Wo die meisten Emissionen entstehen, wissen wir. Die technologischen Lösungen sind ebenfalls vorhanden. Und aus wirtschaftlicher Sicht lohnt es sich auch. Also – worauf warten wir noch?

Fragen und Anmerkungen gerne an anja.kollmuss(at)swisscleantech.ch

Neue Finanzierungsmechanismen für eine zukunftsfähige Energieversorgung

Dieser liest sich verhalten optimistisch für die Solarenergie, jedoch eher zurückhaltend für die Windenergie und die Biomassekraftwerke. Gemeinsam ist allen Technologien, dass Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom heute in der Schweiz nur rentabel realisiert werden können, wenn der Strom zu erheblichen Teilen direkt vor Ort verwendet werden kann. Diese Hürde ist für die Solarenergie wesentlich geringer als für Windkraftanlagen – sowohl auf Mehrfamilienhäusern wie auch auf Gewerbebauten finden sich nach wie vor genügend Dachflächen zur Realisierung von Anlagen. Grossanlagen auf Dächern von Gebäuden ohne Eigenverbrauch werden hingegen nur noch realisiert, wenn sie bereits über eine Zusicherung bei der KEV verfügen.

Die Windenergie kämpft heute vor allem mit langwierigen Bewilligungsfragen. Obwohl der Souverän in den Gemeinden meist positiv reagiert, werden Projekte durch Einzeleinsprachen von Nachbarn hinausgezögert. Aber auch bei der Windenergie gilt: Alle Projekte in der Pipeline betreffen Anlagen, die bereits über eine KEV-Zusage verfügen. Die fehlende Zukunftsperspektive der Windenergie ist umso problematischer, als Windkraftwerke zwei Drittel ihrer Produktion in den Wintermonaten erzeugen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn wir die Ziele der Energiestrategie umsetzen und gleichzeitig eine hohe Unabhängigkeit von ausländischem Strom behalten wollen, werden wir nicht darum herumkommen, neue Finanzierungsmechanismen zu finden. Diese sollten aber so gestaltet werden, dass ein hoher Anreiz besteht, produzierende Anlagen möglichst kostengünstig zu realisieren.

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch

Das Beschaffungswesen wird nachhaltiger – mit einem Wermutstropfen

Gemäss Nationalrat soll im öffentlichen Beschaffungswesen neben dem Preis neu auch die Qualität als Zuschlagskriterium zur Anwendung kommen. Zudem soll der Zuschlag an das «vorteilhafteste Angebot» gehen, welches nicht mehr zwingend das «wirtschaftlich günstigste» ist. “Damit zeigt der Nationalrat, dass er Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation höher gewichtet als den reinen Preiskampf. Dies ist insbesondere aus der Sicht von Firmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen ressourceneffizient, emissionsarm und fair herstellen, sehr begrüssenswert“, sagt Christian Zeyer, Geschäftsführer von swisscleantech.

Die Nichteinhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung ist allerdings weiterhin kein Ausschlussgrund im Vergabeverfahren. «Damit verpasst der Nationalrat eine wichtige Chance», so Zeyer. Neben den Bestimmungen zu den Zuschlagskriterien sowie der Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und zum Qualitätswettbewerb hätte die Einhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung zwei zentrale Effekte: Einerseits würden für heimische Firmen gleich lange Spiesse im Wettbewerb mit der internationalen Konkurrenz geschaffen und andererseits Innovationen stärker begünstigt. Gegenüber der internationalen Konkurrenz ist dies ein wichtiger Wettbewerbsvorteil – was in einem Markt, der jährlich über 40 Mrd. CHF generiert, bedeutend ist.

Wollen wir weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen, müssen wir eine zukunftsfähige Wirtschaft stärken. Der Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen kommt dem Werkplatz Schweiz in jedem Fall zugute. Nun ist der Ständerat gefordert, dem Weg eines nachhaltigen Beschaffungswesens zu folgen.

Die Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit stärkt den Werkplatz Schweiz

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde das Beschaffungswesen stark von Marktöffnung und Preiskampf dominiert. Aktuell ist ein Paradigmenwechsel zu beobachten: Die Themen Qualitätswettbewerb, Nachhaltigkeit und Innovation sind heute im Fokus. Der Wettbewerb soll neu nicht nur gefördert werden, sondern auch fair sein. Der Zuschlag soll ausserdem an das vorteilhafteste Angebot gehen – und dieses ist eben nicht zwingend das billigste. Diese von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vorgeschlagenen Stossrichtungen unterstützt swisscleantech. Durch die explizite Erwähnung von Normen des Arbeits-, Sozialversicherungs- oder Steuerrechts wird zudem die Einhaltung von Mindeststandards sichergestellt. Nur so können Anbieter vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, welche sich nicht an sie halten und beispielsweise Dumping betreiben.

Neben dem Arbeitsrecht kommt betreffend Mindeststandards insbesondere dem Umweltschutzrecht eine zentrale Rolle zu. Obwohl in einem Vorentwurf 2008 des Beschaffungsgesetzes noch einbezogen, ist die Nichteinhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr als Ausschlussgrund für Anbieter vorgesehen. Eine Begründung liegt keine vor. Wird die Einhaltung aber nicht explizit gefordert, wird von beschaffender Stelle unter Umständen ein Gesetzesverstoss begünstigt. Dies widerspricht der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung. Um für inländische Dienstleister und Produzenten im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz gleich lange Spiesse zu schaffen, muss zudem sichergestellt werden, dass im Ausland produzierte Produkte die lokalen und internationalen Umweltstandards erfüllen. Damit inländische Unternehmen also nicht durch Umweltdumping benachteiligt werden, muss für die Umweltstandards dieselbe Logik gelten wie für die arbeitsrechtlichen Standards. Deshalb unterstützt swisscleantech den Antrag gemäss Minderheit Schelbert zu Artikel 12a betreffend die Nicht-Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen als Ausschlussgrund im Vergabeverfahren.

Die Einhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung wirkt sich positiv auf den Übergang vom Preis- zum Qualitätswettbewerb aus. Dies begünstigt Innovationen, welche gegenüber der internationalen Konkurrenz einen wichtigen Wettbewerbsvorteil darstellen. Damit wird der Werkplatz Schweiz und eine zukunftsfähige Wirtschaft gestärkt. 

Fragen und Anregungen gerne an: martina.novak(at)swisscleantech.ch 

Kobalt für die Elektromobilität: Verantwortungsvoller Umgang ist nötig

Die Batterien kommen beispielsweise bei Mobiltelefonen, Laptops und Elektrofahrzeugen zum Einsatz. Verbreitete Missstände wie Korruption, Umweltschäden und Missbrauch der lokalen Arbeitskräfte beweisen, dass mit dem Rohstoffabbau eine gewaltige Verantwortung einhergeht. Daraus eine Achillesferse der Elektromobilität zu konstruieren, wie dies die NZZ am Sonntag tut, verkennt jedoch elementare Zusammenhänge der Wirtschaft.

Der Artikel zeigt auf, wie der Preis des Kobalts mit der Zunahme der Elektromobilität steigt. Dennoch betragen die Kosten von Kobalt pro Autobatterie nur rund 100 US$ – beim einem Preis von mehr als 10’000 US$ pro Batteriepack. Ein überschaubarer Anteil also.

Die Wirtschaft reagiert auf Preissteigerungen oftmals sehr effizient. Noch bevor die Preise wirklich durch die Decke schiessen, suchen die Rohstofffirmen nach neuen Abbaustädten und die Forschung arbeitet an Ersatzlösungen. Kobalt ist für Batterien aus technologischer Sicht ersetzbar. Ausserdem machen steigende Preise neue, teurere Lagerstädte attraktiv für die Exploration. Tatsache ist: Die Wirtschaft ist hervorragend gewappnet, schwierige Situationen wie die einer möglichen Preisexplosion zu meistern.

Die Wirtschaftlichkeit des Rohstoffes ist aber nur die eine Seite. Etwas anders sieht es mit den Begleiterscheinungen aus. Was den Rohstofffirmen die grössten Kosten verursacht, ist nach dem Abbau die Wunden wieder zu schliessen und dafür zu sorgen, dass humane Bedingungen eingehalten werden. Engagieren sich die Firmen frühzeitig, zeugt dies von einem hohen Verantwortungsgefühl. Leider tun das aber nicht alle Firmen.

Eine intakte Natur und ein intaktes Klima – das sind öffentliche Güter. Werden sie verletzt, entstehen den Schuldigen keine Kosten. Werden die Güter knapp, entsteht auch keine Preissteigerung, wie dies bei Rohstoffen beobachtet werden kann. Dem Staat, der Politik und der Wirtschaft kommt beim Schutz deshalb eine grosse Verantwortung zu. Was es braucht, sind gesetzlich verankerte Rahmenbedingungen, welche den grössten Schaden verhindern. Dafür ist politisches Engagement notwendig – und eine verantwortungsbewusste, zukunftsfähige Wirtschaft, welche hinter den Regeln steht und diese umsetzt.

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch 

CO2-Gesetz: Ein Inlandziel ist wichtig für die Umsetzung der Klimaziele

Hierzu sind ein Inlandreduktionsziel von mindestens minus 45% und ein Gesamtziel von mindestens minus 60% dringend notwendig. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Inlandziel ist nicht gut genug, denn zwei Drittel der Reduktionen müssten durch den Kauf von ausländischen Emissionszertifikaten gedeckt werden. Mit einem ambitionierteren Inlandziel könnte das Verhältnis umgedreht und unsere inländische Energiebereitstellung gestärkt werden. Inlandreduktionen reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, schaffen Arbeitsplätze und fördern Innovationen. Die meisten Treibhausgasemissionen in der Schweiz stammen vom Gebäude- und Verkehrssektor, sind also territorial und können nur mit Inlandmassnahmen gesenkt werden. Da der Umbau von Infrastrukturen langsam erfolgt, muss damit zeitgerecht begonnen werden, sonst wird es teuer. Kostengünstige Potentiale zur Reduktion sind genügend vorhanden – und je schneller wir mit dem Umbau unserer Infrastrukturen beginnen, desto besser.

Fragen und Anmerkungen gerne an anja.kollmuss(at)swisscleantech.ch

Mitglied EKZ nimmt grösste Batterie der Schweiz in Betrieb

Die grösste Batterie der Schweiz kann bis zu 7,5 Megawattstunden Energie speichern, informieren die EKZ in einer Mitteilung. Die Anlage in Volketswil wäre damit theoretisch in der Lage, alle rund 18.500 Einwohner der Gemeinde für acht bis zwölf Minuten mit Strom zu versorgen.

In der Praxis dient der Batteriespeicher mit einer Leistung von 18 Megawatt jedoch zu Bereitstellung von Regelenergie. Sie wird gebraucht, um Produktion und Verbrauch im sich über ganz Europa erstreckenden Stromnetz kontinuierlich im Gleichgewicht zu halten. In der Schweiz wird dies hauptsächlich von den Wasserkraftwerken geleistet.

Der Batteriespeicher der EKZ kann Ungleichgewichte jedoch schneller ausgleichen. Seine Regelenergie ist daher die optimale Ergänzung zu den Leistungen der Wasserkraftwerke, erläutern die EKZ in der Mitteilung. Die kantonalen Kraftwerke bereiten sich mit der neuen Anlage auch auf die wachsende Bedeutung von Regelenergie im Zuge der Zunahme von Solar- und Windkraftstrom vor. „Der Batteriespeicher ist ein wichtiges Stück Energiezukunft“, wird EKZ-CEO Urs Rengel dazu in der Mitteilung zitiert.

Die von den Elektrizitätswerken Zürich (EKZ) in Betrieb genommene Batterie zeigt, dass neue Businessmodellen es heute ermöglichen, Batterien profitabel zur Netzstabilisierung einzusetzen. Noch ist die reine Batteriespeicherung nicht rentabel. Doch wenn die Preise der Batterien sowie für die Produktion von erneuerbarem Strom weiter sinken, wird die Kombination dieser beiden Technologien zu einer unschlagbar günstigen und gut verfügbaren Quelle von nachhaltigem Strom.

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch

CO2 Gesetz: Gebäudesektor

Um die Pariser Klimaziele erfüllen zu können, wäre eine Gebäudesanierungsrate von etwa 2-3% notwendig. Kosteneffiziente und klimafreundliche Technologien sind bereits heute vorhanden. Aktuell ist die Sanierungsrate jedoch bei 1%.

Die Gesetzgebung für den Gebäudepark liegt in der kantonalen Hoheit. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Abkommen von Paris nur erfüllt werden kann, wenn der Gebäudebestand spätestens kurz nach 2050 CO2-neutral beheizt wird, drängt sich jedoch auf, dass sich auch die Eidgenossenschaft in die Gesetzgebung einbringt. Für die Erfüllung des Ziels braucht es Planungssicherheit und einen ambitionierten, realistischen Absenkpfad mit Zwischenzielen. Eine subsidiäre Regelung belässt den Kantonen die Hoheit und setzt gleichzeitig ein wichtiges Signal.

Der Ständerat hat die Einführung eines Emissionsgrenzwert gutgeheissen: ab 2023 soll ein CO2-Grenzwert gelten, wenn eine Heizung ersetzt werden muss. So sollen noch maximal 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr ausgestossen werden. Dieser Wert soll in Fünfjahresschritten verschärft werden.

swisscleantech unterstützt den Vorschlag des Ständerates, denn eine rechtzeitige Einführung eines Grenzwertes ist besonders wichtig, um den Gebäudepark bis 2050 zu dekarbonisieren. Ein solcher langfristiger, realistischer Absenkungspfad gibt genügend Rechtssicherheit und ermöglicht es dem Gebäudesektor, bis Mitte dieses Jahrhunderts CO2-Neutralität zu erreichen.

swisscleantech ist für die Weiterführung des Gebäudeprogramms, sieht jedoch Optimierungspotential und engagiert sich für einen weiter-greifenden Gebäudesanierungsfonds

Lesen Sie mehr über die Positionen von swisscleantech zu weiteren Aspekten der Totalrevision des CO2-Gesetzes.

Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien müssen trotz Stabilitätsreserve ausgebaut werden

Die Studie legt nahe, dass die Versorgungssicherheit auch bis 2035 gewährleistet ist. Allerdings sei es notwendig, dass eine «strategische Reserve» geschaffen werde. Dies, um sicherzustellen, dass auch in Phasen, in denen weder Solar- noch Windenergieanlagen ausreichend produzieren, genügend Strom zur Verfügung steht.

Im Rahmen einer Diskussion mit diversen Stakeholdern wurde deutlich, dass die Umsetzung einer strategischen Reserve kompliziert ist und viele Fragen noch offen sind. Es ist ausserdem schwierig sicherzustellen, dass diese Reserve im Knappheitsfall auch tatsächlich für die Schweiz gebraucht würde. Eine Detailanalyse der Studie zeigt, dass sich bei einer Knappheitssituation in der Schweiz auch alle umliegenden Länder in einer solchen befänden. Demnach würde Strom ganz automatisch nach dem ohmschen Gesetz in die Nachbarländer abfliessen – solange die Leitungen nicht gekappt werden.

Eine Kappung der Transportleitungen könnte von den umliegenden Ländern als Entsolidarisierung und letztlich als protektionistische Massnahme gewertet werden. Eine Reserve, die nicht gekappt wird, müsste jedoch 3-4 Mal grösser sein. Dies hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf den Strommarkt.

Diese Überlegungen legen nahe, dass die Ausgestaltung einer strategischen Reserve rechtlich wie auch technisch sauber abgeklärt werden mussAusserdem:die Schweiz darf sich nicht darauf verlassen, dass die Stromversorgung gesichert bleibt, wenn sie nicht ebenfalls in neue Kapazitäten investiert.Aufgrund der angestrebten Klimaziele befinden sich diese Kapazitäten hauptsächlich im Bereich der erneuerbaren Energien und zukunftsfähigen Businessmodellen, die zu mehr Effizienz führen können. Eine CO2-neutrale Energieversorgung ist massgebend für eine zukunftsfähige Schweizer Wirtschaft.

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch