Es braucht fixe Laufzeiten für alle KKW

Dies ist weder für die Planbarkeit noch für die Sicherheit eine akzeptable Situation. swisscleantech schlägt eine Branchenlösung vor.

700 Millionen Franken wollen die Betreiber dem Vernehmen nach noch in die beiden Beznaus investieren, die in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts konzipiert wurden. Das macht volkswirtschaftlich keinen Sinn und ist symptomatisch für die konzeptlose Kernenergiepolitik der Schweiz. Mehr als drei Jahre nach dem Unfall in Fukushima ist es der Schweiz nicht gelungen, einen wirtschaftlich vernünftigen Weg aus der Kernenergie zu vereinbaren.

Gefordert sind Planbarkeit und Sicherheit
„Um die Energiewende wirtschaftsfreundlich zu schaffen müssen jetzt klar Regeln her“, betont Christian Zeyer, stv. Geschäftsführer von swisscleantech. Er nennt im Gespräch zwei Faktoren, denen Rechnung getragen werden müsse. „Erstens Planbarkeit: Damit die Ersatzanlagen rechtzeitig und kostenoptimal realisiert werden können, muss klar sein, wann sie am Netz sein müssen. Zweitens optimale Sicherheit: Jede Lösung muss berücksichtigen, dass es erhebliche Unterschiede zwischen der Sicherheit der verschiedenen Anlagen gibt. Der Reststrom aus den Kernkraftwerken muss aus den sichersten Werken kommen.“

Langzeitbetriebskonzepte genügen nicht
Es ist offensichtlich, dass die aktuell in der UREK-N diskutierte Lösung keine dieser Bedingungen erfüllt. Das Konzept 50+10+ ist darauf angelegt, dass z.B. das Kraftwerk Beznau noch mindestens 15, vielleicht sogar 25 oder mehr Jahre weiter laufen könnte. Bedingung ist, dass eine steigende Sicherheit gewährleistet wird. „Das ist eine zu enge Sichtweise: Wer ein Kraftwerk der alten Generation, also Beznau oder Mühleberg sicherer macht, erreicht für die Sicherheit insgesamt weniger, wie wenn er das Kraftwerk ausschaltet, und den Strom in einem anderen, neueren Werk produziert“, betont Zeyer. „Der einzige Betreiber, der daraus die richtigen Konsequenzen gezogen hat, ist die BKW.“ Diese hat sich entschlossen, das Kraftwerk Mühleberg 2019 vom Netz zu nehmen.

Handelbare Restlaufzeiten als Lösung
swisscleantech hatte bereits 2013 einen Vorschlag unterbreitet, der nach wie vor wegweisend sein könnte. Darin vereinbaren die Betreiber in einer Branchenlösung miteinander die Laufzeiten und verschieben Produktionsmengen so, dass die Risiken optimiert werden. Durch die Verschiebung von alten auf neuere Werke kann die Sicherheit insgesamt um 40% erhöht werden.

Auch Bad Bank nicht optimal
Im Gegensatz zur Branchenlösung von swisscleantech ist die von den Umweltverbänden vorgeschlagene Bad Bank eine staatliche Lösung. swisscleantech ist der Meinung, dass primär die Betreiber gemeinsam in der Pflicht stehen. „Wir sind nach wie vor überzeugt, dass eine Branchenlösung der wirtschaftlich optimale Weg ist“, betont Zeyer. Eine Verstaatlichung dürfe erst ins Auge gefasst werden, wenn keine andere Lösung gefunden werden könne. Ausserdem erfordere die Auslagerung in eine Bad Bank aufwändige Due-Diligence Verfahren. Schliesslich gibt Zeyer noch zu bedenken, dass mit der Auslagerung in eine Bad Bank alleine noch keine der zwei Bedingungen erfüllt werde. Ob die Bad Bank eine Lösung wäre, wird erst klar, wenn die Abschaltbedingungen geklärt sind. „Dass eine staatliche Anstalt marode Reaktoren weiterbetreibt, kann ja nicht die Lösung sein“, meint Zeyer.

Links zu weiteren Informationen:
Kompromiss KKW Laufzeitenregelung

 

UREK im „Cha-Cha-Cha“

Der Tanz „Cha-Cha-Cha“ ist charakterisiert durch Schritte nach vorn, das Treten an Ort und Schritte zurück. Man wird das Gefühl nicht los, dass die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Bundesparlamentes die Revision des Energiegesetzes im „Cha-Cha-Cha“- Schritt behandelt. Beschlüsse wurden in den letzten zwei Tagen zur Wasserkraft und zum Langszeitsbetriebskonzept für die Kernenergie gefällt.

swisscleantech begrüsst es zwar, dass die Wasserkraft nun auch eine Unterstützung erhält, bedauert jedoch, dass sich die Kommission nicht durchringen konnte, eine langfristigere Lösung für die Kernkraftwerke vorzuschlagen. Fördergelder für die Wasserkraft werden zwar befürwortet. Tatsache ist jedoch: die Wasserkraft kommt im aktuellen Marktumfeld zunehmend unter Druck. Gleichzeitig wird immer offensichtlicher, dass die Art, wie der Stromhandel heute organisiert ist, dazu führt, dass bei keiner Produktionstechnologie alle Kosten sauber über den Strompreis abgegolten werden. Der Strommarkt sollte deshalb dringend reformiert werden. Da dies jedoch nur auf Europäischer Ebene geschehen kann, ist es richtig, Fördergelder auch für den umweltverträglichen Ausbau der Wasserkraft zu sprechen.

Der Vorschlag für KKW Laufzeiten, welcher jetzt auf dem Tisch liegt, berücksichtigt in keiner Weise, dass es signifikante Sicherheitsunterschiede zwischen den Werken gibt. Wenn man fordert, dass die Sicherheit während der Restlaufzeit zunehmen sollte, muss man auch davon sprechen, von welchem Niveau ausgegangen wird und welches Ziel erreicht werden soll. So wird es z.B. nie möglich sein, das Sicherheitsniveau von Beznau so zu verbessern dass es dem Niveau eines Werkes der nächsten Generation entspricht. Charakteristische Sicherheitsmerkmale wie z.B. stabilere Betonhüllen oder mehrfache parallele Sicherheitssysteme mit unterschiedlicher Funktionsweise können nicht nachgerüstet werden. Deshalb gibt es nur einen verantwortungsvollen Weg: Die alten Anlagen in Mühleberg und Beznau sollen schnell vom Netz, für die anderen Anlagen muss ein genaues Abschaltdatum ausgehandelt werden. Nur so ergibt sich eine maximale Reduktion des Risikos und eine genügende Planungssicherheit für die Energiewende. Die BKW, welche für Mühleberg ein Abschaltdatum für das Jahr 2019 kommunizierte, verhält sich somit als einziger Betreiber eines Kernkraftwerks im Sinn der Energiewende.

Lancierung der Fokusgruppe «Performance Contracting»

Heute Vormittag fand die erste Veranstaltung der Fokusgruppe «Energiespar-Contracting» statt. Diese wurde in Zusammenarbeit mit den Services Industriels de Genève (SIG) durchgeführt. Rund 34 Vertreterinnen und Vertreter von Energiedienstleistern, Finanzinstitutionen, Fachhochschulen, Universitäten und der öffentlichen Verwaltung stellten sich der Frage, wie der Energiespar-Contracting Markt in der Schweiz angefeuert werden kann.

Energiespar-Contracting Verträge  stellen ein innovatives Instrument zur Realisierung von Energieeinsparungen dar. Obwohl Energiespar-Contracting bereits seit 25 Jahren in den USA angeboten wird und sich in Europa in den vergangenen Jahren rasant ausgebreitet hat, bleibt es in der Schweiz weitgehend unbekannt. Der Schweizer Markt bietet folglich ein hohes Wachstumspotential für diese Art von Dienstleistung an.

Im Rahmen des Workshops identifizierten die Teilnehmer die bestehenden Hürden für die Entwicklung des Energiespar-Contracting Marktes in der Schweiz. Auf dieser Grundlage wurden konkrete Schritte und Abläufe im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich bestimmt. Es wurde zudem die Frage gestellt, welcher institutionelle Rahmen geschaffen werden müsste, um die Interessen der relevanten Akteure zu vertreten und den Markt schrittmässig aufzubauen.

Fest steht, dass im Bereich der öffentlichen Beschaffung noch viel Potential besteht. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden könnten als Vorreiter vorangehen, damit auch Kunden aus dem privatwirtschaftlichen Bereich nachziehen. Zudem fehlt es den potentielle Kunden in vielen Fällen an ausreichendem Fachwissen hinsichtlich der Unterscheidung zwischen dem «normalem» Energie-Contracting und dem integralem Konzept des Energiespar-Contractings. Es besteht damit auch Handlungsbedarf auf der Ebene der Kommunikation und Informationsvermittlung.

swisscleantech wird sich weiterhin mit diesem Thema auseinandersetzen. Falls Sie weiterhin an Informationen zur Fokusgruppe interessiert sind, wenden Sie sich an nicolas.fries@swisscleantech.ch.

(Energiespar-Contracting ist ein Geschäftsmodell, welches bestimmte Hürden zur Umsetzung von Energieeffi-zienzmassnahmen überwindet. Ein Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) entwickelt und implementiert Energieeffizienzmassnahmen bei einem Kunden und strebt dabei eine Energieeinsparung an. Die ESCO finan-ziert einen Teil oder die Gesamtheit des Projektes und nimmt im Gegenzug während einer vertraglich festge-legten Zeit Teile oder die Gesamtheit der Energieeinsparungen ein. Wenn am Ende der Vertragslaufzeit die Einsparungen die Kosten des Projektes nicht decken, kommt die ESCO für die Differenz auf.)

swisscleantech Effizienzbeispiele 2014

Mit den Erfolgsbeispielen will swisscleantech zeigen, dass die Wirtschaft schon heute viele nachhaltigen Lösungen bereithält. In dieser allerersten Auflage finden Sie Beispiele von Fortisa SA, Designwerk GmbH, Neurobat AG, Bagno Sasso Mobili und Sauter Building Control AG.

Earth Overshoot Day 2014

"
 
Aufgrund des steigenden Konsums an Nahrungsmitteln, Holz oder Textilfasern und der zunehmenden Treibhausgas-Emissionen rückt der Earth Overshoot Day von Jahr zu Jahr näher an den Jahresanfang. Im Jahr 2000 war es der 01. Oktober, dieses Jahr ist es bereits der 19. August. Für das restliche Jahr leben wir nicht mehr von den «natürlichen Zinsen», sondern zehren auf Kosten bestehender und zukünftiger Generationen am «natürlichen Kapital» unseres Planeten.

Gemäss den Berechnungen des Global Footprint Network leben bereits 86% der Weltbevölkerung in Ländern, die von der Natur mehr abverlangen, als ihnen ihre inländischen Ökosysteme zur Verfügung stellen. Zu diesen sogenannten difizitären Ländern gehört auch die Schweiz. Mit einem globalen Fussabdruck von aktuell 1.5 Planeten wird selbst auf der globalen Ebene ein Verbrauchsüberschuss festgestellt. Steigt unser Ressourcenhunger wie bisher, werden es noch vor 2050 mehr als 3 Planeten sein. 
Mit dem Earth Overshoot Day liefert der Global Footprint Network einen kommunikativen Indikator, der zwar nicht sämtiche natürliche Ressourcen (z.B. abiotische Ressourcen) abdeckt, aber dennoch wichtige Anhaltspunkte zum aktuellen Ressourcenverbrauch durch den Menschen gibt. Wie auch andere Indikatoren, beispielsweise die Umweltbelastungspunkte des BAFU oder die Planetary Boundaries von Rockström verweist er auf die dringende Notwendigkeit eines nachhaltigeren Umgangs mit den natürlichen Ressourcen.

Die Übernutzung natürlicher Ressourcen zu sozio-ökonomischen Zwecken hat direkte Auswirkungen auf die Ökosystemdienstleistungen und damit auf unsere Lebensgrundlage. Folgen davon sind beispielsweise Trinkwassermangel, Abholzung, Bodenerosion, Verlust an biologischer Vielfalt oder eine hohe CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Die Übernutzung natürlicher Ressourcen trägt aber auch wirtschaftliche Folgen nach sich, die sich in Preisfluktuationen, einer sinkenden Versorgungssicherheit oder steigenden Umweltrisiken für Infrastrukturen abzeichnen. Regierungen, welche die natürlichen Grenzen des Planeten heute ausblenden, bringen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Grundlage ihres Landes langfristig in Gefahr.

Ein nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen birgt bereits heute wirtschaftliche Vorteile. Dank einer schonenden und effizienten Ressourcennutzung können Unternehmungen Kosten einsparen, Versorgungsrisiken mindern und sich eine stärkere Marktpositionierung erarbeiten. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive resultiert dadurch eine höhere inländischen Wertschöpfung, die sich wiederum positiv auf die Wohlstandsentwicklung auswirkt. swisscleantech plädiert daher für Rahmenbedingungen, die einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen nicht nur ermöglichen, sondern auch belohnen. Diese sollen nicht nur die inländische Ressourcennutzung zu Produktionszwecken umfassen, sondern auch die indirekten Umweltauswirkungen, die durch den Konsum von Importgütern im Ausland verursacht werden. Letztere machen in der Schweiz gemäss neusten Berechnungen des BAFU gar 75% der gesamten Umweltauswirkungen der Schweiz aus (Studie). Wie solche Rahmenbedingungen aussehen können und welche Massnahmen dazu umgesetzt werden müssen, wird swisscleantech in einer umfassenden Cleantech Ressourcenstrategie präsentieren. Nebst einer Bestandsaufnahme des aktuellen direkten und indirekten Ressourcenverbrauches der Schweiz und der Festlegung von globalen Grenzen, werden neue Wirtschaftskonzepte wie Ecodesign, Kreislaufwirtschaft, nachhaltiges Lieferkettenmanagement, oder «Nutzen statt Besitzen» vorgestellt. 

Stellungnahme zu den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)

Die MuKEn 2014 sind die vierte Auflage der kantonalen Mustervorschriften. Sie enthalten die gemeinsame Erarbeitung und Abstimmung der Kantone zu den energierechtlichen Vorschriften im Gebäudebereich.

swissclenatech begrüsst die Stossrichtung der MuKEn im Bereich Dämmung und Gebäudeautomation.

Zusätzlich schlägt swisscleantech vor, auch für besonders ineffiziente Bestandesbauten Optimierungsverpflichtungen einzuführen sowie im Bereich Inbetriebnahme und Betrieb von haus- und regeltechnischen Anlagen Massnahmen zur Überprüfung des Vollzugs einzuführen.

Die gesamte Stellungnahme ist unter nachfolgendem Link abrufbar. Das begleitende Excel-File mit den detaillierten Änderungsvorschlägen kann bei Interesse bei swisscleantech angefordert werden.

 

KEV-Vergütungssätze nicht zu stark absenken

Aufgrund der Ergebnisse der periodischen Überprüfung der Vergütungssätze sowie aufgrund parlamentarischer Vorstösse hat das Bundesamt für Energie verschiedene Anpassungen der Energieverordnung vorgeschlagen. Diese beziehen sich auf folgende Aspekte: Vergütungssätze bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und bei der Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen, Wartelistenmanagement bei der KEV, allgemeine vollzugstechnische Fragen zur KEV sowie Stromkennzeichnung und Förderung.

Um ungerechtfertigte Renditen zu vermeiden, ist aus Sicht von swisscleantech eine kontinuierliche Senkung der Vergütungssätze sinnvoll. Gemäss unseren Überlegungen und nach Rückfragen bei unseren Mitgliedern müssen wir davon ausgehen, dass die Vergütungssätze zu stark abgesenkt werden. swisscleantech erwartet deshalb vom BFE, dass die Vergütungssätze im Gespräch mit den Unternehmen der Schweizerischen Photovoltaik Branche und den Branchenverbänden überarbeitet werden und ein Absenkungspfad gewählt wird, der einer langfristigen, stabilen Entwicklung der erneuerbaren Energien gerecht wird.

 

Europäischer Gerichtshof stützt die nationalen Gesetzgebungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien

Im konkreten Fall ging es um eine Regelung in Schweden, die ausländische Ökostromanbieter von Fördergeldern ausschliesst. Dies beschränke zwar den freien Warenverkehr innerhalb der EU, der Gerichtshof ist jedoch der Ansicht, dass diese Beschränkung durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt ist, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klima-Veränderungen zu bekämpfen, urteilten die Richter.
In Deutschland war befürchtet worden, dass die Energiewende ins Wanken geraten könnte, wenn Ökostrom-Produzenten aus den Nachbarländern Zugang zu den vergleichsweise hohen Fördergeldern Deutschlands erhalten würden. Da die Subventionen über eine Umlage letztlich von den Verbrauchern gezahlt werden, hätte das auch für Stromkunden zu wesentlich höhere Kosten geführt und hätte vielleicht längerfristig das Ende der Förderung bedeuten können.
Das Urteil ist nicht unumstritten, da es die Förderung erneuerbarer Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels vor das Prinzip des freien Verkehrs von Gütern innerhalb der EU stellt. Das Urteil schafft jedoch Rechtssicherheit und Europas Regierungen haben nun Freiraum im Kampf gegen den Klimawandel und beim Ausbau umweltfreundlicher Energien.

Autoimporteure verfehlen CO2-Zielwerte; Verkehr verursacht externe Kosten von 9 Mrd.

Im Durchschnitt verbraucht ein neuer PW noch 6.24 Liter Treibstoff auf 100 Kilometer und stösst damit 145 g CO2 pro Kilometer aus. Der Zielwert für 2015 liegt gemäss CO2-Gesetz bei 130 g, was eine deutlich stärkere Reduktion dieses und nächstes Jahr nötig macht. Schon für 2013 wurden Sanktionen für das Verpassen der Zwischenziele in der Höhe von rund 5.1 Millionen Franken fällig, wobei nur die effizientesten 75% der Fahrzeuge berücksichtigt wurden. Für die kommenden Jahre werden noch bedeutend höhere Sanktionen erwartet. Unsinnigerweise werden die Sanktionserträge aber weder an die Bevölkerung rückverteilt (wie ursprünglich angedacht), noch in Klimaschutz-Projekte investiert (wie von swisscleantech gefordert): Sie fliessen grösstenteils in den Infrastrukturfonds, und damit in den Strassenbau.

Der sinkende Durchschnittsverbrauch der PWs täuscht aber darüber hinweg, dass die Emissionen im Verkehr seit 1990 um mehr als 13% gestiegen sind. Vom sektoriellen Zwischenziel des Bundesrates für 2015 – maximal 100% der Emissionen von 1990 – ist die Schweiz weit entfernt. Die Gründe sind offensichtlich: Solange die Streckenkosten des motorisierten Individualverkehrs durch tieferen Verbrauch und nicht teuerungsangepasste Treibstoffabgaben sinken, werden Effizienzgewinne durch steigende Mobilitätsnachfrage zunichte gemacht – ein klassischer Rebound-Effekt, mit den bekannten negativen Begleiterscheinungen wie Netzüberlastung, steigenden Ausbaukosten und begünstigter Zersiedelung. Eine Umkehr dieses Trends kann nur mit einer längst fälligen CO2-Abgabe auf Treibstoffe und einem umfassenden Mobility Pricing erreicht werden, für die sich swisscleantech weiterhin aktiv einsetzt.

 

Externe Kosten des Verkehrs steigen
Eine deutliche Verteuerung des Verkehrs ist in Anbetracht seiner enormen externen Kosten gerechtfertigt. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat diese Woche eine aktualisierte Studie zu den externen Effekten des Verkehrs vorgelegt. Gemäss dieser verursachte der Verkehr im Jahr 2010 volkswirtschaftliche Kosten von rund 9 Milliarden Franken, die von der Allgemeinheit getragen werden. Der Strassenverkehr trägt dabei mit rund 7.7 Milliarden den grössten Anteil bei. Die wichtigsten Externalitäten betreffen Lärm, Treibhausgasemissionen, Gesundheitsschäden durch Schadstoffemissionen, Unfälle und Landverbrauch.

Links zu weiteren Informationen:
Medienmitteilung BFE: Zu hohe CO2-Emissionen von Neuwagen: 2013 wurden 5.1 Millionen Franken an Sanktionen fällig

 

Stellungnahme zur NAF-Vorlage

Mit der NAF-Vorlage will der Bundesrat die Finanzierung der Strasseninfrastruktur auf eine neue Basis stellen. Dafür schlägt er die Schaffung eines unbefristeten Nationalstrassen-und Agglomerationsverkehrs-Fonds auf Verfassungsstufe analog zum Bahninfrastrukturfonds BIF vor. Über den Fonds sollen sowohl Unterhalt, Betrieb, Fertigstellung und Ausbau des Nationalstrassennetzes wie auch Bundesbeiträge an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen finanziert werden.

Wegen sinkender Einnahmen und steigender Ausgaben droht zudem eine Finanzierungslücke in der Strassenkasse. Zur Deckung dieser Lücke wird eine Erhöhung der Benzinpreise um 12 bis 15 Rp./l, eine zumindest teilweise Zweckbindung der Automobilsteuer sowie eine Pauschalabgabe auf Elektrofahrzeuge ab 2020 vorgeschlagen.

swisscleantech unterstützt die Vorlage mit gewissen Vorbehalten. Nachdem der Bahnverkehr mit der FABI-Vorlage eine unbefristete Finanzierungslösung erhalten hat, ist es grundsätzlich richtig, dies auch für die Strasse einzurichten. Die aktuelle Finanzierungsstruktur ist intransparent, zudem unterliegen wichtige Aufgaben einer Befristung oder problematischer Mittelkonkurrenz.

Wichtig ist dabei aber, dass die Infrastrukturplanung einer verkehrsträgerübergreifenden Gesamtverkehrsvision folgt, die sich an den Klima- und Energie-Zielen der Schweiz orientiert. Dies ist im bundesrätlichen Vorschlag leider nicht gewährleistet: Die Ausgestaltung der einnahmeseitigen Massnahmen basiert auf dem klimapolitisch nicht gangbaren «Weiter wie bisher»-Szenario, das mit den Emissions- und Energiezielen der Schweiz im Widerspruch steht. Hier fordert swisscleantech vom Bundesrat mehr Kohärenz.

Hingegen ist der Einschluss der Bundesbeiträge an den Agglomerationsverkehr in den Aufgabenkreis des NAF aus dieser Sicht zu begrüssen: Als Erfolgsgeschichte der koordinierten Verkehrsplanung im regionalen Rahmen sind diese Programme ein Vorbild für eine nationale Siedlungs- und Verkehrspolitik und müssen mindestens mit der bisherigen Dotierung weitergeführt werden.

Von den vorgeschlagenen einnahmeseitigen Massnahmen unterstützt swisscleantech die bundesrätliche Hauptvariante, bestehend aus einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 15 Rp./l und einer Zweckbindung von der Automobilsteuer-Einnahmen. Die geplante Abgabe für Fahrzeuge mit alternativen Abgaben (v.a. Elektromobile) lehnt swisscleantech hingegen ab: Während eine Kostenbeteiligung für jegliche Fahrzeuge längerfristig richtig ist, sendet die vorgeschlagene Abgabe ein zu frühes negatives Signal an Schlüsseltechnologien des emissionsarmen Verkehrs und ist zudem falsch, da nicht nutzungsabhängig, ausgestaltet.

Mittelfristig muss ein Finanzierungsmodell gefunden werden, das den Zielkonflikt zwischen dringend notwendigen Emissionsreduktionen und der Finanzierung über Treibstoffabgaben auflöst: Die Wirtschaft ist auch mit einem hocheffizienten und verbrauchsarmen Fuhrpark auf leistungsfähige, qualitativ hochwertige Verkehrsinfrastrukturen angewiesen. swisscleantech fordert daher rasche Schritte in Richtung Mobility Pricing. Auf der Strasse muss dies in Form von einem intelligenten und zeitdifferenzierten Road Pricing, das die vollen Umwelt- und Raumkosten des Strassenverkehrs reflektiert, umgesetzt werden.