Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

Am 12. Februar wurde die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Umweltschutzgesetzes veröffentlicht. swisscleantech nahm an der Vernehmlassung im September 2013 teil und zieht hinsichtlich der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes folgendes Fazit.

swisscleantech begrüsst die Vorlage. Die vorgeschlagene Revision des USG ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass der Bundesrat das Thema Grüne Wirtschaft ernst nimmt. swisscleantech möchte aber auch klar festhalten, dass diese Revision nur einen Teilbereich der Grünen Wirtschaft abdeckt und in keiner Weise die nötigen Massnahmen für eine Grüne Wirtschaft und die Erreichung des Ziels von einem Fussabdruck von 1 bis 2050 enthält. Mit seiner Cleantech Ressourcenstrategie wird swisscleantech einen Weg aufzeigen, wie ein Gleichgewicht von Ressourcenverbrauch und Regenerationsfähigkeit der Natur wirtschaftsfreundlich erreicht werden kann. In dem Sinne ist für swisscleantech das revidierte USG mehr als ’Übergangsgesetz’ zu verstehen, welches hinsichtlich der anzustrebenden Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Berücksichtigung der Umweltbelastung im Ausland einen ersten Grundstein legt. In einem zukünftigen ’Ressourcen-Gesetz’ sollen vermehrt die effiziente Ressourcennutzung im Lichte wirtschaftlicher Aspekte wie Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Versorgungsrisiken im Vordergrund stehen.

Die folgenden Punkte werden von swisscleantech als Verbesserungen im Vergleich zum Gesetzesentwurf vom September 2013 wahrgenommen:

  1. Sammelpflicht statt Rücknahmepflicht für Verpackungen
    Neu schreibt Art. 30b Abs. 2bis statt einer Rücknahmepflicht eine Sammelpflicht für Verpackungen vor. Wesentlich ist nicht der Point of Return und die Rücknahme an sich, sondern die Gewährleistung, dass die Verpackung letztendlich wiederverwertet werden kann. Dabei müssen nicht nur Detailhändler, sondern auch  Hersteller und Importeure im Sinne der Produzentenverantwortung in die Pflicht genommen werden.
  2. Prinzip ’stofflichen Verwertung vor energetischer Verwertung’
    Gemäss Art. 30d müssen neu Abfälle stofflich verwertet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist sowie die Umwelt weniger belastet wird als eine andere Entsorgung oder die Herstellung neuer Produkte. Erst wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kommt eine energetische Verwertung der Abfälle in Frage. Dies entspricht den in der Vernehmlassung geforderten Veränderungen von swisscleantech.

Wichtige Anliegen von swisscleantech, die in der Botschaft nicht aufgenommen wurden:

  1. Fehlender Auftrag zur Erarbeitung von Zielen und Zeithorizonten
    Die in Art. 10h formulierten Leitziele mangeln an Klarheit und Quantifizierbarkeit, um Verbindlichkeiten zu schaffen und Fortschritte hinsichtlich der Ressourceneffizienz und Umweltbelastung im Ausland zu überprüfen. Der Auftrag zur Erarbeitung verbindlicher lang-, mittel und kurzfristiger Ziele in Zusammenarbeit mit Branchenorganisationen ist daher gesetzlich festzulegen. Diese Teil- und Zwischenziele sollen auf folgendes Endziel abgestimmt sein: Ressourcenverbrauch und die Regenerationsfähigkeit der Ressourcen müssen im Gleichgewicht zueinander stehen.
  2. Fehlende Verbindlichkeiten bei Branchenvereinbarungen
    Branchenvereinbarungen werden als marktwirtschaftliche Instrumente begrüsst, da Sie den Beteiligten mehr Flexibilität, Freiheiten in der Lösungsfindung und damit eine grössere Motivationsgrundlage gewähren. Der Vorlage fehlt es jedoch weiterhin an Verbindlichkeit und Sanktionen. Um zu verhindern, dass Trittbrettfahrer von den Vorleistungen engagierter Marktteilnehmer profitieren und umgekehrt vorbildliche Unternehmen bei einer Nichteinhaltung der Ziele im gleichen Masse mitbestraft werden, braucht es zusa¨tzliche griffige Massnahmen, wie etwa Allgemeinverbindlichkeit, Mindestziele und Sanktionsmo¨glichkeiten. Denkbar ist beispielsweise eine Allgmeinverbindlichkeitserkla¨rung wenn 50% oder mehr der Marktakteuren oder mindestens 70% des Umsatzes einbezogen sind.
  3. Unklarheiten bei der Informations- und Berichterstattungspflicht
    Obwohl die Informations- und Berichterstattungspflicht gemäss Art. 35d und Art. 35e die Transaktionskosten der Informationsbeschaffung verringert und damit die Sensibilisierung der Konsumenten fördert, hegt swisscleanteantech einige Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Aufgrund der mangelnden Datenbasis, der Kosten der Informationsbeschaffung sowie der Komplexität von Ökobilanzierungen kann die Umsetzung der beiden Artikel zu erheblichen Aufwendungen für betroffene Unternehmen führen. Da sich die Vorlage jedoch ausschliesslich auf Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit erheblicher Umweltbelastung bezieht, ist die gesamtwirtschaftliche Auswirkung zu relativieren. Das Ausmass hängt von der Interpretation und Definition der „erheblichen Umweltbelastung eines Produktes“ ab. swisscleantech hat daher bereits in seiner Stellungnahme im September 2013 eine klare Begriffsdefinition gefordert und tut dies weiterhin. Erfreulich ist diesbezüglich, dass der Bund gemäss Art. 35d Abs. 2 versucht den betroffenen Unternehmungen entgegenzukommen, indem Informationen öffentlich über die Umweltauswirkungen von Produkten zur Verfügung gestellt werden.
  4. Fehlende gesetzliche Grundlage für das Produktdesign
    Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und eines schonenden Umganges mit Resssourcen kommt dem ökologischen Produktdesign eine bedeutende Hebelfunktion zu. Werden bereits auf der Ebene des Produktdesigns Kriterien wie die Prozessierbarkeit und Wiederverwertbarkeit der Mischfraktionen berücksichtigt, können erhebliche Ressourceneinsparungen dank der Nutzung von Sekundärrohstoffen erzielt werden. Im Sinne einer Extended Producer Responsibility fordert swisscleantech daher, die entsprechende gesetzliche Grundlage im Rahmen des USG zu schaffen.

KEV-Papier von Avenir suisse: Return to sender

Es gibt Möglichkeiten, die Funktion bereits heute zu verbessern. Der Bund geht hier in die richtige Richtung. Mittelfristig muss die KEV durch ein verbessertes Strommarktdesign und durch die ökologische Steuerreform ersetzt werden. Jetzt einen Systemwechsel vorzunehmen führt zu unnötiger Bürokratie und Unsicherheit.

Erfreulich am avenir standpunkt zur KEV ist, dass der Autor eine Lanze für die Besteuerung von CO2 bricht. Auch swisscleantech unterstützt diese Stossrichtung. Mit seiner Argumentation und dem Votum für ein Quotenmodell greift Urs Meister jedoch zu kurz. Generell unterschätzt Meister die Bedeutung des Einflusses der tiefen variablen Kosten der Erneurbaren und vergisst, dass diese auch in einem Quotenmodell gleich tief bleiben. Deshalb würde bei einer Einführung des Quotenmodells Strom und Zertifikat getrennt gehandelt. Strom würde zu tiefen Preisen gehandelt, weshalb der Zertifikatspreis immer höher werden müsste.

Voraussichtlich würden die schweizerischen Zertifikate im Vergleich zu z.B. norwegischen Wasserzertifikaten nicht konkurrenzfähig sein. Will man die einheimische Produktion fördern, müsste deshalb gleichzeitig eine Vorschrift bezüglich eines Anteils einheimischer Zertifikate aufgestellt werden, was von der EU als eine Diskriminierung von ausländischem Strom verstanden werden könnte.

Zu recht argumentiert Urs Meister, dass der Ausbau in der Schweiz wohl zu wesentlichen Teilen über den Ausbau der Photovoltaik geschehen muss. Ein technologieneutrales und internationales Zertifikat würde wegen des hohen Preises sehr schnell dazu führen, dass der Ausbau der Solarenergie in der Schweiz einbrechen würde. Ausserdem würden die ausländischen Zertifikate den Bedarf an neuen Transportleitungen unnötig weiter erhöhen.
 
Ein Quotenmodell würde des Weiteren dazu führen, dass auf dem Markt eine hohe Risikoprämie zu zahlen wären. Da wegen der Lernkurven Zertifikate von neuen Anlagen günstiger sein werden als jene von alten Anlagen, müssen Betreiber diesen Verlust in der Anfangsphase kompensieren. Der Einstieg in die Energiewende würde also verteuert. Alternativ könnte man statt wie bisher Stromzertifikate neu Anlagen und deren Lebenszeitproduktion handeln. Letzteres wäre kein Problem, führt aber wiederum davon weg, eine marktnahe Produktion zu fördern.

Ausserdem wird die wichtige Rolle von Strafzahlungen beim Verfehlen des Ziels nicht ausreichend beleuchtet. Es ist richtig, dass eine tiefe Strafe einen Floorpreis setzt. Ist die Strafe aber hoch und ist die Höhe der Strafe bekannt, ergibt sich daraus vermutlich eine genau so wenig gerechtfertigte Sonderrendite, wie dies Meister bei der KEV moniert. Gerade weil es relativ schwierig ist, diesen Preis richtig festzulegen, sind ja Quotenmodelle auch nicht gerade besonders erfolgreich unterwegs, wie Rolf Wüstenhagen von der HSG kürzlich nachwies.

Die KEV heute durch ein Quotenmodel zu ersetzen ist nicht sinnvoll, will man die inländische erneuerbare Produktion fördern. Langfristig kann nur ein neues europäisches Strommarktdesign eine gute Integration der erneuerbaren Energien garantieren. Bis dies geschehen ist garantiert die KEV, dass wir auf dem sinnvollen, eingeschlagenen Weg vorankommen.

Stellungnahme zur Änderung der Energieverordnung

Um den Energieverbrauch zu senken steht für swisscleantech mittelfristig die Umsetzung von Kostenwahrheit im Vordergrund. Grenzwerte sind dazu als subsidiär zu betrachten. Gerade bei Geräten ist jedoch die Lenkungswirkung einer politisch machbaren Preiserhöhung zu gering. Zudem kann durch die Senkung der Transaktionskosten beim Gerätekauf ein beträchtliches Effizienz-Potenzial zu relativ geringen volkswirtschaftlichen Kosten abgeschöpft werden. swisscleantech begrüsst deshalb die vorgeschlagene Ausweitung und Verschärfung der Gerätevorschriften sowie deren Ausrichtung an der Best Available Technology (BAT). Für den Cleantech Standort Schweiz kann nur BAT der Massstab sein.

 

Noch nicht alle Chancen erkannt

Was die technische Machbarkeit der Energiewende betrifft, herrscht spätestens seit dem Schlussbericht des Energie Trialog II Konsens. Die heutige Medienkonferenz des sgv zeigt, dass jetzt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht.

Den zusammenfassenden Aussagen von sgv Präsident H.U. Bigler kann nur zugestimmt werden: „Angesichts globaler Ressourcenverknappung aber auch zunehmender Anstrengungen in der weltweiten Klimapolitik, ist es notwendig, effizient mit Ressourcen umzugehen, vor allem mit der Energie. Den Volkswirtschaften, die sich diesbezüglich als erste positionieren, winken grosse Gewinne.”

Nick Beglinger, Präsident von swisscleantech meint dazu: „Wir freuen uns darauf, mit dem Gewerbeverband gemeinsam diesen Worten Taten folgen zu lassen.” Für Beglinger stehen vor allem griffige Anreize im Vordergrund. „Nachhaltiges Wirtschaften muss sich konsequent lohnen, dann setzen die Firmen ihre Potentiale frei.”

Hier unterscheidet sich die Einschätzung von swisscleantech von der des sgv. Den Verkehr von Lenkungsabgaben auszusparen, die CO2 Abgabe auf 60 Fr/t zu begrenzen und für alle Firmen Entlastungen von den KEV-Zuschlägen zu fordern, setzt laut swisscleantech falsche Anreize.

Beide Organisationen streben eine prosperierende Wirtschaft an. Diese erreichen wir am Besten und schnellsten, wenn wir heute die richtigen Anreize setzen. Wenn wir dies tun wird die Energiewende nicht nur bezahlbar – sie wird zur Erfolgsstory”, ist Beglinger überzeugt.

Die Betrachtung der ‚netto Kosten’ von 3 Mrd Franken pro Jahr ist zu wenig umfassend. Wie swisscleantech an seiner Pressekonferenz vom Januar 2013 aufgezeigt hat ergibt sich ein anderes Bild, wenn Zusatzeffekte in die Betrachtung einbezogen werden.

In vielen Bereichen stimmen die Einschätzungen aber überein. swisscleantech begrüsst die Aussagen des sgv zu Gebäudesanierungen. „Das Potential ist riesig und die Umsetzung schafft nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch zukunftsfähige Gebäude”, meint Nick Beglinger. Auch die kontinuierliche Verschärfung von Grenzwerten bei Elektrogeräten setzt richtige Anreize.

Wie der sgv ist auch swisscleantech der Meinung, dass die Ausstiegsinitiative der Grünen zu ambitioniert ist. Keine Laufzeiten festzulegen findet swisscleantech genauso wenig richtig. Für die Wirtschaft und auch für die Versorgungssicherheit ist Planbarkeit entscheidend. „Wir müssen heute festlegen können, welche Menge an erneuerbaren Energien zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt werden müssen.“ Zu dieser Planbarkeit gehört für swisscleantech auch, dass wie in der Bundesrätlichen Vorlage vorgesehen, Ziele für die Zeit nach 2020 gesetzlich festgelegt werden.

Übereinstimmung ergibt sich beim Ziel der hohen Eigenversorgung. „Autonomie ist dabei aber der falsche Begriff”, meint Beglinger. „Versorgungssicherheit ist ein Thema, welches über die Grenze hinaus geht. Nur wenn wir dies berücksichtigen, ergeben sich kosteneffiziente Lösungen.”

Links zu weiteren Informationen:
Reaktion von swisscleantech zur heutigen PK des sgv

 

Stellungnahme von swisscleantech zur Konsultation zum Energielenkungssystem

swisscleantech begrüsst die Stossrichtung hin zu mehr Kostenwahrheit im Energiebereich. Für eine wirtschaftsfreundliche und unbürokratische Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist der Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem zentral.

In Zukunft soll der Staat weniger das Gute unterstützen, sondern grundsätzlich das Schlechte mit dem richtigen Preis versehen. Es gilt, mit einer Lenkungsabgabe das Marktversagen eines fehlenden Preises für externe Effekte zu beheben. Die Internalisierung des CO2-Ausstosses sowie der nuklearen Risiken ist für swisscleantech absolut zentral und ein wichtiger Schritt in Richtung Vollkostenrechnung.

Medienmitteilung

Nicht das Gute fördern, sondern das Schlechte verteuern

Wir wollen eine staatliche Regulierung in der nicht das Gute gefördert, sondern das Schlechte verteuert wird. Somit kann im Markt die ökonomische und nachhaltige Lösung gefunden werden“, sagt Nick Beglinger, Präsident von swisscleantech. „Die Förderung von erneuerbaren Energien und Gebäudesanierungen sind nur in einer Übergangsphase sinnvoll. Ein Lenkungssystem ist die beste Lösung, die Energiewende unbürokratisch und wirtschaftlich umzusetzen.“

Für die Ausgestaltung des Lenkungssystems heisst dies, dass der CO2-Ausstoss bei Brenn- und Treibstoffen sowie beim Strom konsequent besteuert werden muss. Hingegen ist für swisscleantech eine Besteuerung des Energieverbrauchs per se der falsche Ansatz. Folglich kommt für swisscleantech von den im Grundlagenbericht vorgeschlagenen Varianten klar nur die Variante 2 in Frage. swisscleantech fordert aber, dass sich diese am ambitionierteren Zielszenario NEP und nicht wie vorgeschlagen am Szenario POM orientiert. Was die Rückverteilung betrifft plädiert swisscleantech für eine Rückverteilung pro Kopf an die Haushalte und über eine Senkung der AHV-Beiträge an die Unternehmen. Der Rückverteilungs-Mechanismus an die Wirtschaft muss so angepasst werden, dass der Produktionssektor nicht benachteiligt wird, wie dies heute der Fall ist.

Für swisscleantech ist das Vorgehen des Bundesrates bislang unbefriedigend. swisscleantech versteht nicht, weshalb die Konsultation so allgemein gehalten ist und auf wackligen Grundlagen basiert. Das Vorgehen weckt den Anschein, dass der Bundesrat die Thematik hinauszögern will. „Dass der Bundesrat die Initiative der Grünliberalen ohne Gegenvorschlag ablehnt und statt dessen mit einer solch zahnlosen Konsultation Zeit verliert, überzeugt uns nicht. Er verpasst damit eine Chance“, sagt Nick Beglinger. Die anstehende Diskussion im Parlament über die Initiative der Grünliberalen wäre der richtige Zeitpunkt, um mit einem Gegenvorschlag die Energielenkungsabgabe frühzeitig in der Verfassung zu verankern. Somit wäre die Basis gelegt, um die Förderung schrittweise zu reduzieren und die stufenweise Einführung der Lenkung zu planen. Dies würde Planungssicherheit schaffen und einen sanften Übergang ermöglichen. „Solange aber das Lenkungssystem nicht steht, kann die Förderung nicht abgebaut werden“, meint Beglinger.

Dokumente zum Download
Stellungsnahme Swisscleantech

Zukunftsinvestitionen für Wasserkraft wagen

Anpassungen bei der KEV sowie eine Lenkungsabgabe auf Graustrom an der Grenze dürfen keine Tabus sein. Langfristig liegt der Schlüssel zum Aufbau einer erneuerbaren Stromversorgung aber darin, optimale Regeln für den Strommarkt zu definieren.

 
Es ist ein Witz, dass sich die Nutzung der Wasserkraft nicht rechnet“, sagt Nick Beglinger, Präsident von swisscleantech. Nach wie vor hat die Wasserkraft tiefe Gestehungskosten und verursacht im Verhältnis geringe Umweltkosten. Die Gründe für die aktuelle Misslage sind die ungeeigneten Marktregeln und der Fakt, dass  die einzelnen Stromproduktionstechnologien nicht ihre vollen Kosten tragen.

swisscleantech hält fest, dass aus wirtschaftlichen Gründen längerfristig nur Strom aus erneuerbaren Quellen Sinn macht. Dieser Strom wird vor allem aus Wasserkraftwerken, dezentralen Solaranlagen und Windturbinen stammen. Ein weiterer Ausbau dieser Anlagen ist deshalb sinnvoll und nötig – auch in der Schweiz.

Die Wasserkraft muss auch in Zukunft ein starkes Standbein unserer Stromversorgung bleiben. Volkswirtschaftlich besonders interessant sind Investition in Speicher- und Pumpspeicher-anlagen, da diese flexibel produzieren können. „Es ist bedauerlich, dass diese Anlagen sich heute betriebswirtschaftlich nicht rechnen, denn Vorinvestitionen in diese Anlagen wären strategisch klug“, meint Nick Beglinger. Im momentan günstigen Zinsumfeld sei es sinnvoll, heute Investitionen zu tätigen, die langfristig rentieren werden. „Nur so werden diese Kapazitäten sicher dann am Netz sein, wenn sie nachgefragt werden.“ Um die notwendigen Investitionsanreize zu setzen, ist swisscleantech deshalb vorübergehend für eine massvolle Unterstützung von neuen Anlagen und Projekten, die bestehende Anlagen besser nutzen. Dazu sind alle Optionen zu prüfen, inklusive die Aufhebung der Ober- und Untergrenze bei der KEV sowie eine Lenkungsabgabe auf Graustrom an der Grenze. Dadurch würde die Wasserkraft an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen.

Langfristig führt aber kein Weg daran vorbei, den Strommarkt so umzubauen, dass der erneuerbare Strom wirtschaftlich optimal integriert werden kann. Diese Aufgabe muss letztlich auf europäischer Ebene geregelt werden. Dazu muss vor allem sichergestellt werden, dass jede Stromproduktionstechnologie ihre Kosten vollständig trägt. Der Strompreis muss in jedem Fall die vollen Kosten reflektieren.

Links zu weiteren Informationen:
Mitteilung & Studie BFE

Stellungnahme zur Revision der Energieverordnung

swisscleantech begrüsst die im Rahmen der parlamentarischen Initiative beschlossenen Gesetzesänderungen und die vorgeschlagene Änderung der Energieverordnung zur Rückerstattung des Zuschlags, Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen und zum Eigenverbrauch. Dennoch fordert swisscleantech, dass die Förderung von erneuerbaren Produktionsanlagen schweizweit möglichst harmonisiert werden. Dabei werden drei Aspekte in den Vordergrund gestellt

1. Zugänglichkeit von Arealnetzen für den Eigenverbrauch.

Der Perimeter für den Eigenverbrauch muss für Mehrfamilienhaüser, Stockwerkeigentümerliegenschaften und Gewerbeliegenschaften frei gewählt werden können, ohne dass die Eigentumsverhältnisse den Eigenkonsum einschränken. Dazu ist eine entsprechende Definition des Perimeters sowie des Produzenten auf Verordnungsstufe nötig.

2. Netznutzungsgebühren nur für erbrachte Leistung
Einzelne Netzbetreiber verlangen Netznutzungsgebühren für die gesamte Produktion einer Photovoltaikanlage, also auch für den zeitgleich selbstverbrauchten Anteil. Aus Sicht von swisscleantech ist dies inakzeptabel und widerspricht der Logik der aktuellen Art der Abrechnung, da eine Gebühr für eine nicht erbrachte Leistung erhoben wird. Dem ist Rechnung zu tragen.

3. Zählerkosten reduzieren
Kosten für Miete und Ablösung des Zählers stellen einen unverhältnismässigen Anteil der Kosten von kleinen PV-Anlagen dar und müssen folglich reduziert werden. swisscleantech fordert daher, dass die Ablesung parallel zur Ablesung des Verbrauchszählers erfolgt oder eine Fernabfrage durchgeführt wird.

 

Stellungnahme Revision Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Die Vorlage will mehr Kostenwahrheit im Bereich Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung der radioaktiven Abfälle schaffen. swisscleantech begrüsst deshalb die Revision der SEFV.

Der vorgeschlagene Sicherheitszuschlag von 30% sowie die Anpassung der Parameter für die Entwicklung des Fondsvermögens sind für die Betreiber eine Herausforderung, jedoch nochvollziehbar und gerechtfertigt. swisscleantech sieht jedoch in der Verlängerung der Beitragspflicht über den Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme hinaus die Gefahr, dass ein falscher Anreiz für einen möglichst langen Betrieb der Anlagen geschaffen wird. swisscleantech schlägt deshalb in seiner Stellungnahme einen alternativen Mechanismus vor.

 

Politik soll schnellen Abschalttermin des KKW Mühleberg ermöglichen

Diese hatte vorgeschlagen das KKW Mühleberg 2019 auszuschalten, wobei auf gewisse Nachrüstungen, die für den Langzeitbetrieb nötig wären, verzichtet würde. Für den Wirtschaftsverband swisscleantech ist es richtig, dass das ENSI eine aktive Rolle für die Sicherheit einnimmt. Nun muss alles dafür getan werden, dass der mutige und richtungsweisende Entscheid der BKW eines fixen frühzeitigen Abschalttermins dem Unternehmen keinen Schaden zufügt. Es gilt den schnellen Ausstieg zu nutzen, um das wichtige Know-how für die Stilllegung von Kernanlagen in der Schweiz aufzubauen.

„Frühe und klare Abschalttermine machen volkswirtschaftlich Sinn. Grosse Investitionen in alternde Werke hingegen nicht.“ Davon ist Nick Beglinger, Präsident von swisscleantech, überzeugt. Für Beglinger geht Sicherheit vor, „da ist das ENSI in der Pflicht.“ Die Politik muss aber nun dafür sorgen, dass die BKW den gefassten mutigen Entscheid eines frühen Ausstiegs trotzdem umsetzen kann. Um den Forderungen des ENSI entgegen zu kommen, müsste wohl ein Abschalttermin 2017 ins Auge gefasst werden, falls nicht doch eine Einigung erzielt werden kann. „Das wäre betriebswirtschaftlich für die BKW vielleicht weniger optimal als ein Abschalttermin 2019, würde aber helfen, bei der Neuorientierung schnell Tritt zu fassen“, argumentiert Beglinger.

swisscleantech ist überzeugt, dass es für die Schweiz interessant ist, wenn die Wirtschaft möglichst schnell Erfahrung in der Stilllegung von Kernanlagen sammelt. “Noch ist da bei Leibe nicht alles klar“, meint Beglinger. Ein Blick über die Grenzen zeige, dass Bedarf vorhanden ist. „Von den bisher 150 stillgelegten Anlagen sind die meisten noch nicht zurückgebaut. 45 weitere Anlagen sind bereits älter als 40 Jahre“, argumentiert er. Die Schweizer Industrie sei bekannt dafür, solche komplexen Aufgaben optimal zu lösen. Schweizer Know-how und die allbekannte Zuverlässigkeit der Schweizer Industrie sind eine gute Voraussetzung, um auf diesem wachsenden Markt erfolgreich zu bestehen. „Ein gutes Beispiel auf dem Heimmarkt ist hier aber Pflicht“, betont Beglinger.            

swisscleantech fordert deshalb, dass über ein Impulsprogramm nachgedacht wird. Dieses hätte einen doppelten Nutzen: Es würde einerseits der Industrie die Möglichkeit geben, die zwingend notwendigen Erfahrungen zu sammeln, andererseits der BKW beim schnellen Ausstieg den Rücken stärken. “Die BKW ist der mutige First Mover, während die Betreiber von Beznau I und II vom Know-how Aufbau der BKW profitieren werden. Dieses Engagement muss belohnt werden.