CO2-Verordnung: Klärung der Umsetzung des Klimaschutzes für die nächsten fünf Jahre

Letzten Mittwoch hat der Bundesrat die CO₂-Verordnung verabschiedet. Swisscleantech misst die Verordnung daran, ob sie zur Erfüllung des Klima- und Innovationsgesetzes einen ausreichenden Beitrag leistet. Nachdem es verpasst wurde, im Rahmen der Revision des CO₂-Gesetzes ein Ziel für Inlandmissionen festzulegen, wird dies nun mit der Revision der Verordnung nachgeholt.  

Inlandziel ungenügend 

Die Verordnung schreibt vor, dass mindestens zwei Drittel der Emissionsreduktionen im Inland gemacht werden sollen. Dieses Ziel ist ungenügend und nicht in Linie mit dem Klimagesetz. Mit den in Gesetz und Verordnung festgehaltenen Massnahmen ist jedoch auch kaum mehr zu erreichen. Damit bleibt der Klimaschutz in der Schweiz weiterhin ungenügend. Man muss dem Bundesrat zugutehalten, dass er keine Möglichkeit hat, über den Rahmen des Gesetzes hinauszugehen und strengere Regeln festzulegen. Bedauerlich ist jedoch, dass er in einzelnen Bereichen hinter das Gesetz zurückgefallen ist. Insbesondere im Bereich der Mobilität, wo er die Regeln für die Elektrifizierung des Verkehrs aufweicht.

Ambitionslos im Verkehr 

So hat der Bundesrat die Lockerung der CO₂-Zielwerte für neue Personenwagen beschlossen. Auto-Importeure erhalten bei der Berechnung ihrer durchschnittlichen CO₂-Werte neu eine Erleichterung, wenn ein Mindestanteil an emissionsfreien und emissionsarmen (<71 g CO₂/km) Fahrzeugen neu zugelassen wird. Bei den Lieferwagen und Lastwagen sind ähnliche Erleichterungen vorgesehen. Dass die Zielwerte, die von langer Hand angekündigt wurden, nun gelockert wurden, schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit der Massnahme, sondern führt auch dazu, dass die Emissionen im Verkehr zu wenig schnell abnehmen.   

Anderorts wurde an wenig ambitionierten Vorgaben festgehalten. So wurde der Anteil an Emissionen, die die Treibstoffimporteure kompensieren müssen, genauso wenig erhöht wie der Anteil der Massnahmen im Inland. Dies gefährdet das Erreichen des übergeordneten Inlandziels massgeblich. Beim Fliegen wurde versäumt, Vorschriften zu erlassen, die es den Reisenden erlauben, die dabei entstehenden Emissionen umfassend zu beurteilen.  

Zielkohärent in der Industrie  

Auch die Anforderungen an die Industrie müssen am Klimagesetz gemessen werden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Industrie bis 2050 weitgehend dekarbonisiert werden soll. Bis auf wenige grosse Punktquellen mit schwierig zu reduzierenden Emissionen sollte 2050 die gesamte Industrie fossilfrei unterwegs sein. 

Es ist deshalb für swisscleantech nachvollziehbar, dass bei den Verminderungsverpflichtungen für Emissionen ein Reduktionspfad von 2.25 % pro Jahr gefordert wird. Verminderungsverpflichtungen befreien Unternehmen von den Kosten der Lenkungsabgabe, wenn sie sich zu einem Reduktionspfad verpflichten. Der nun vorgeschlagene minimale Absenkpfad ist nicht ganz in Linie mit dem Klimagesetz. Würden alle Unternehmen nur die minimale Reduktion vornehmen, könnte Netto-Null im Bereich der Industrie erst in 44 Jahren erreicht werden. Viele Unternehmen planen in den nächsten Jahren jedoch sogar grössere Anstrengungen zur Dekarbonisierung und wollen ihre Betriebe mit Standort Schweiz bis 2040 vollständig dekarbonisieren. Deshalb kann in Summe dieser Reduktionspfad als Ziel kohärent betrachtet werden.

Die Ausgleichsmassnahmen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Unternehmen dem Zielpfad nicht folgt, sind angemessen, erhalten die Unternehmen doch in jedem Fall mindestens 85 % der Lenkungsabgaben zurückerstattet. Verbesserungspotenzial für die Umsetzung dieser Ausgleichsmassnahmen ist aber vorhanden. Swisscleantech wird sich dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus den Ausgleichsmassnahmen den Unternehmen für zukünftige Massnahmen zur Dekarbonisierung zur Verfügung stehen sollen.  

Unterstützung bei der Dekarbonisierung 

Swisscleantech begrüsst es, dass die Verordnung auch Massnahmen umfasst, die die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen. Massnahmen zur Förderung der Einspeisung von Biogas sind längst überfällig – die Verwendung von Biogas zur Stromherstellung ist nur in wenigen Fällen die bessere Lösung als die Einspeisung ins Gasnetz. Deshalb begrüssen wir es, dass Schritte unternommen werden, damit die Verwendung von ausländischem Biogas als Massnahme zur Dekarbonisierung angerechnet werden kann.  

Ebenfalls zur Dekarbonisierung der Wirtschaft kann die industrielle Solarthermie beitragen. Hier fehlte bisher eine Förderung, was nun korrigiert wird.

Auch die Möglichkeit, in Zukunft die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem für Massnahmen zur Dekarbonisierung zu verwenden, sehen wir als eine positive Entwicklung. 

Dekarbonisierungsplan gibt Orientierung  

Auf dem Weg zu Netto-Null wird ein neues Mittel Gewicht bekommen: der Dekarbonisierungsplan. In diesem muss ein Unternehmen beschreiben, mit welchen Schritten es die Dekarbonisierung bis 2050 vorantreiben will. Darin werden die aktuell vorhandenen Anlagen beschrieben und erklärt, wie diese ersetzt oder emissionsfrei betreiben werden sollen. Parallel dazu muss das Unternehmen nachweisen, wie es die verbleibenden Restemissionen 2050 durch Bescheinigungen über Massnahmen zur CO₂-Entfernung kompensieren kann. 

Nun ist es an der Industrie, Massnahmen umzusetzen; die Mitglieder von swisscleantech sind hier bereits engagiert an der Arbeit. 

Umsetzung Stromgesetz: Ein wichtiger Schritt für die Energiewende

Im Zentrum des zweiten Verordnungspakets stehen die Abnahmevergütung für kleine Solaranlagen sowie die Bedingungen für Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Ob die Verbesserungen ausreichen, um den Boom der Solarenergie weiter voranzutreiben, wird sich zeigen. In der Debatte zum Stromgesetz hat sich swisscleantech auf vier Bereiche konzentriert, welche für die klimafreundliche Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind: Den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Förderung von Innovation, der Stärkung der Energieeffizienz und der Optimierung der Fördermechanismen.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Im Stromgesetz wurden ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt. Dabei wird klar, dass das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung in Zukunft von der Wasserkraft und der Solarenergie gebildet wird. Dank verbesserten Rahmenbedingungen für grosse Anlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms von nationalem Interesse und dank erweiterten Förderbedingungen sind diese Ziele erreichbar. Besonders erfreulich ist die Stärkung der Windenergie. Die Windkraft ist eine bewährte Technologie, welche die Schweizer Stromversorgung optimal ergänzt. Im Gegensatz zu Photovoltaik- und Laufwasserkraftanlagen produzieren Windenergieanlagen einen Grossteil des Stroms im Winter. Ausserdem sind die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität gering. Letzteres ist von Bedeutung, weil der Konflikt zwischen Schutz der Biodiversität und Nutzung zur Energieproduktion während den Beratungen zum Mantelerlass immer wieder zu Diskussionen führte.

Mitunter dank des runden Tisches für Wasserkraft konnten gelungene Kompromisse gefunden werden, wie die breite Allianz für das Stromgesetz in der Abstimmung vom Sommer 2024 gezeigt hat. Leider war es nicht möglich, dieses erfolgreiche Konzept gesetzlich zu verankern und auch für andere Technologien verbindlich umzusetzen. Auch eine weitere Forderung von swisscleantech, den Schutz der Biodiversität höher zu gewichten als den Landschaftsschutz fand keinen Eingang in die Vorlage.

Förderung von Innovation

Unser Energiesystem steht vor grossen Herausforderungen. Wir bewegen uns von fossilen Energien zu erneuerbarem Strom, von einer zentralen Produktion zu einer dezentralen Produktion sowie von einer nachfrageorientierten Stromversorgung zu einem preisgetriebenen Demand-Side-Management mit fluktuierender Produktion. Damit dieser Umbau möglichst schnell und kostengünstig vorangeht, muss das Stromsystem schrittweise angepasst werden – Innovation ist dafür essenziell. Der grösste Innovationstreiber wäre zweifellos eine vollständige Strommarktöffnung: Diese ist aber politisch umstritten und hatte deshalb im Parlament auch beim Stromgesetz keine Chance.

Dank des Einsatzes von swisscleantech konnten dennoch viele Verbesserungen für eine innovative Stromzukunft eingeführt werden. Dazu gehören insbesondere neue Regelungen zur Nutzung von Flexibilität, zur Rückerstattung des Netznutzungsentgeltes für Speicher mit Endverbrauch sowie zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Stark verbessert wurde ausserdem der Zugang zu Messdaten, eine Grundvoraussetzung für die weitere Digitalisierung unseres Stromsystems. All diese Neuerungen werden ab diesem, beziehungsweise nächstem Jahr dafür sorgen, dass erneuerbare Energien besser ins System integriert und Kosten für den Netzausbau verringert werden können.

Stärkung der Energieeffizienz

In vielen Fällen ist die eingesparte Energie nach wie vor die günstigste Energie. Das Stromeffizienzpotenzial liegt in der Schweiz bei rund 30%. Hohe Preise setzen Anreize zur Effizienzsteigerung. Damit das Potenzial aber ausgeschöpft werden kann, müssen weitere Massnahmen wie Informationskampagnen und teilweise auch konkrete Zielwerte implementiert werden.

swisscleantech hat sich lange dafür eingesetzt, diverse Rechtsetzungsaufträge für die Kantone (beispielsweise betreffend Gebäudesanierungen oder Betriebsoptimierungen) in das Stromgesetz aufzunehmen. Dieses Vorgehen wurde im Laufe der Beratungen durch ein umfassenderes Instrument abgelöst, nämlich durch Effizienzverpflichtungen für Stromlieferanten. Damit müssen ab 2026 Lieferanten mit einem Absatz von mehr als 10 GWh eine jährliche Stromspar-Vorgabe erfüllen. Diese Zielvorgabe schränkt den Stromverkauf nicht ein. Die Stromlieferanten müssen nachweisen, dass bei Endverbraucher*innen Massnahmen für die Stromeffizienz umgesetzt wurden, beispielsweise bei elektrischen Antrieben, Beleuchtungen, Lüftungen, Kälteanlagen oder Geräten.

Die Kosten für die Massnahmen werden von den Verbraucher*innen in der Grundversorgung und im freien Markt getragen. Für die Elektrizitätslieferanten entsteht so ein Anreiz, die Effizienzdienstleistungen möglichst kostengünstig zu erbringen. Bis 2035 sollen so jährlich 2 TWh Strom eingespart werden. swisscleantech erwartet, dass dank des neuen Instruments ein Markt für Effizienzdienstleistungen entsteht, mit dem die angestrebten Ziele kostengünstig erreicht werden können.

Optimierung der Fördermechanismen

Das Stromgesetz führt neue Förderinstrumente wie die gleitende Marktprämie oder Projektierungsbeiträge ein und passt bestehende Instrumente an. Zudem wird ein Bonus bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen über Parkplatzarealen eingeführt. Als Vertreter der klimafreundlichen Wirtschaft setzt sich swisscleantech für eine wirksame Förderung der erneuerbaren Energien, aber auch für eine effiziente Nutzung der Fördermittel ein, um die Kosten für die Verbraucher möglichst tief zu halten. Entsprechend dieser Prämisse haben wir uns erfolgreich gegen unnötige Subventionen – beispielsweise für Pumpspeicherkraftwerke – eingesetzt. Nichtsdestotrotz: Die Förderbedingungen werden mit dem Stromgesetz unübersichtlicher. Für die politischen Gremien wird es immer schwieriger zu beurteilen, ob Fördergelder optimal eingesetzt werden oder nicht. Leider ist swisscleantech mit dem Vorschlag gescheitert, ein Monitoring einzuführen, welche die Fördergelder nach ihrer Effizienz bewertet.

Die Arbeit geht weiter

Die Energiewende ist kein Selbstläufer und das Stromgesetz ist nur ein erster, aber bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft. swisscleantech wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Schweiz eine sichere, klimataugliche und innovative Stromversorgung erhält. Mit der Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien steht bereits das nächste wichtige Geschäft vor dem Abschluss der Beratungen im Parlament. Dies ist ein weiteres wichtiges Puzzlestück für eine sichere und nachhaltige Stromversorgung.

6 Fragen an David Stickelberger

David Stickelberger
stv. Geschäftsführer Swissolar

Welches sind die wichtigsten Änderungen, welche sich mit dem neuen Stromgesetz für die Solarenergie in der Schweiz ergeben?  

Das Stromgesetz schafft Grundlagen, damit die Solarenergie zu einem zentralen Pfeiler der Schweizer Stromversorgung werden kann. Eine wesentliche Änderung sind die neuen Nachbarschafts-Strommodelle «virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (vZEV) und «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften» (LEG). Sie verbessern die Wirtschaftlichkeit von Anlagen, weil der Strom lokal genutzt werden kann und nicht an den Verteilnetzbetreiber verkauft werden muss. Und bei einer intelligenten Bewirtschaftung können sie teuren Netzausbau verhindern oder verzögern. Eine weitere Änderung betrifft die intelligente Nutzung von dezentralen Flexibilitäten (Batterien, Ladestationen, Wärmepumpen, etc.), mit deren Hilfe die PV-Anlagen effizienter und sicherer ins Netz integriert werden können. Eine Enttäuschung sind die tiefen Minimaltarife zur Abnahmevergütung, welche die Wirtschaftlichkeit von gewissen Solaranlagen in Frage stellen.

Welche Vorteile für sie ergeben sich aus den neuen Bedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)? 

Ein grosser Vorteil besteht darin, dass die Zähler nicht mehr ausgewechselt werden müssen, weil der Verteilnetzbetreiber die Messdaten zur Verfügung stellen wird. Und weil alle Anschlussleitungen am gleichen Verteilkasten genutzt werden können, wird der mögliche Rayon für eine ZEV deutlich grösser.

Worum geht es bei den Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und wie unterscheiden sie sich von den bisherigen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch? Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen, von LEG zu profitieren? 

Im Gegensatz zu den ZEV wird bei einer LEG das öffentliche Netz genutzt. Damit können nochmals deutlich weiter entfernte Kunden mit Strom beliefert werden – allerdings nur in der gleichen Gemeinde und beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene. Mehr Informationen zu den ZEV und LEG gibt es übrigens unter der neuen Webseite www.lokalerstrom.ch.

Was hat sich für die Umsetzung des Stromgesetzes auf Verordnungsebene nochmals konkretisiert? 

Wesentlich ist unter anderem die finanzielle Entlastung für LEG in der Form eines Netznutzungsrabatts für LEG. Damit wird in vielen Fällen ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet. Auch die Minimalvergütungen für kleine PV-Anlagen wurden gegenüber der Vernehmlassung leicht nach oben angepasst. Klar ist jetzt auch, wie die Netzentgelt-Rückerstattung bei Batterien funktioniert. 

Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen, welche in Solarenergie investieren möchten und welche konkreten Möglichkeiten können genutzt werden? 

Die Förderung von Solaranlagen hat mit dem Stromgesetz klare Konturen bekommen. Zu beachten ist die stärkere Ausrichtung der Förderung an die Marktpreise, welche in Zukunft in Zeiten hoher Sonneneinstrahlung (zum Beispiel über Mittag) sehr tief, oder sogar negativ sein werden. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber vermehrt Produktionsspitzen selbst nutzen (beispielsweise mit Batterien) oder ihren Strom über ZEV und LEG verkaufen müssen. Auch Contracting-Lösungen können für grössere Anlagen interessant sein, da ein fixer Stromverkaufspreis während der Vertragsdauer festgelegt wird. Anlagen bis 150 kW (etwa 750 m2) sind den Marktpreisschwankungen weniger ausgesetzt, da bei ihnen die Abnahmevergütung vierteljährlich gemittelt wird und zudem eine Minimalvergütung gilt.

Die Förderung der erneuerbaren Energien wurde mit neuen Modellen wie der gleitenden Marktprämie ausgebaut. Was bedeutet dies für den Ausbau von PV-Anlagen? 

Die gleitende Marktprämie wird mittels Auktionen für Anlagen ab 150 kW vergeben (erstmals im Mai 2025). Sie garantiert einen mittleren Preis pro kWh, was zusätzliche Anreize zum Bau von Anlagen schafft – im Gegensatz zur Einmalvergütung, die einmalig nach Erstellung der Anlage bezahlt wird. Wir erhoffen uns damit einen beschleunigten Ausbau bei grösseren Solaranlagen.

Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»

Die Blackout-Initiative will die umwelt- und klimaschonende Stromproduktion in der Verfassung verankern. Es ist jedoch klar, dass die Formulierung der Initiative dazu verwendet werden soll, dass aktuelle Verbot von neuen Kernkraftwerken im Kernenergiegesetz wieder zu streichen. Das ist unnötig, da die Bundesverfassung bereits ausreichende Regelungen enthält und die Bevölkerung mehrfach den eingeschlagenen Weg zur Zukunft der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bestätigt hat.

Auch wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt die erneute Diskussion um den Bau eines neuen Kernkraftwerkes als wenig zielführend betrachten, stehen wir dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates positiv gegenüber. Im Vergleich zur der Ausgangslage, dass die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen würde, verbessert sich die Situation insofern, als nun über die eigentliche Sachfrage – nämlich die Streichung des Verbotes im Kernenergiegesetz – diskutiert wird. Anstatt eine stellvertretende Scheindiskussion zu führen, wird mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates Klarheit geschaffen. Wir erkennen zudem die Nachteile des Verbots, da es die Weiterentwicklung sicherer Kernenergietechnologien behindert.

swisscleantech schlägt aber einen alternativen Vorschlag für einen indirekten Gegenvorschlag vor, der allgemeine Regeln für die Zulässigkeit von Stromproduktionstechnologien definiert. Diese Regeln sollten messbare Kriterien enthalten, die für alle Technologien gelten und verantwortungsvolle Entscheidungen sicherstellen. Ein Gesetz mit diesen Kriterien könnte eine nachhaltige Entwicklung der Energieinfrastruktur fördern und das Kernenergieverbot dann aufheben, wenn Einigkeit über die Risiken besteht, die die Schweiz bereit ist einzugehen.

Stärkung des swisscleantech-Vorstandes dank prominenten Neuzugängen

Die beiden Co-Präsidenten Fabian Etter, Inhaber Etter Advice und Marcel Winter, CEO AFRY Gruppe Schweiz konnten an der Generalversammlung auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Marcel Winter betonte das erfreuliche Mitgliederwachstum: «75 Unternehmen aus allen Branchen sind im letzten Jahr neu zu uns gestossen, darunter BKW Buildings Solutions, ZFV-Unternehmungen, Sika, AXA Schweiz, Emmi Gruppe, Flughafen Zürich AG, aber auch viele innovative Startups wie Climeworks. Dieses Wachstum gibt den Forderungen von swisscleantech noch mehr Gewicht.» Alle diese neuen Mitglieder bekennen sich mit ihrem Beitritt dazu, gemäss der swisscleantech-Charta ambitionierte Klimaziele umzusetzen, innerhalb ihrer Branchen voranzugehen und die damit verbundenen unternehmerischen Chancen zu nutzen.

Prägende Stimme der Energie- und Klimapolitik

Der Verband hat im letzten Jahr zudem verschiedene energie- und klimapolitische Geschäfte mitgeprägt. Beispiele dafür sind das Stromgesetz, welches von der Bevölkerung mit fast 70% klar angenommen wurde und ein Auftrag für den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien darstellt. Auch die Beratung der Stromreserve im Parlament war erfreulich, bei welcher verschiedene Forderungen des Verbands aufgenommen wurden, darunter die stärkere Nutzung von bestehenden Infrastrukturen wie Notstromaggregaten. Weiter wurden die Dienstleistungen für die Mitglieder weiter ausgebaut: Ein neues Eventformat für Nachhaltigkeitsverantwortliche, ein KI-Leitfaden für die Erreichung von Klimazielen und über 30 Mitgliederanlässe rund um Klima und Energie sind nur einige Beispiele dafür.

Ausbau des Vorstands, um die wachsende Mitgliederbasis abzubilden

Um die wachsende Mitgliederbasis besser abzubilden und den Vorstand weiter zu stärken, hat die Generalversammlung von swisscleantech einer Erweiterung des Vorstands einstimmig zugestimmt. Mit der Wahl von Pouyan Dardashti (CEO Thommen Group), André Flückiger (CEO eicher+pauli), Bastien Girod (Partner Deloitte), Antje Kanngiesser (CEO Alpiq) und Urs Neuhauser (CEO Griesser Gruppe) konnten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft gewonnen werden, die – in für swisscleantech zentralen Themenfeldern wie etwa Strommarkt, Kreislaufwirtschaft, industrielle Prozesse und Wärmeversorgung – Kompetenzen und Erfahrungen mitbringen.

Wiedergewählt wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder Carsten Bopp (Group CEO B + G Schweiz AG), Dr. Barbara Dubach (Geschäftsführerin engageability & Innovate 4 Nature), Daniel Eugster (Inhaber & Geschäftsführer Haustechnik Eugster AG), Marco Grossmann (Mitglied des Verwaltungsrates ecos, Senior Consultant Klima & Kreislaufwirtschaft), Dr. Cornelia Luchsinger (Key Account Manager Zürcher Kantonalbank), Christian Petit (Gründer und Geschäftsführer Advisum Consulte sarl, Gerd Scheller (Country CEO Siemens Schweiz) und Susanne Vincenz-Stauffacher (Nationalrätin FDP). Fabian Etter und Marcel Winter wurden ebenfalls einstimmig als Co-Präsidenten wiedergewählt.

«Gerade angesichts des für das Netto-Null Ziel anspruchsvollen Umfelds ist die Stimme von swisscleantech wichtiger denn je. Mit diesem breit zusammengesetzten Vorstandsteam sind wir ideal aufgestellt, um auch in Zukunft die klimataugliche Wirtschaft voranzubringen. Unser Ziel bleibt es, aufzuzeigen, wie Netto-Null und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Hand in Hand gehen», sagt Co-Präsident Fabian Etter.

Rückschritte in der Klimapolitik verhindern, Kreislaufwirtschaft stärken

Michael Mandl, Co-Geschäftsführer von swisscleantech führte die Verbandsschwerpunkte für 2025 aus: Einerseits gelte es, Rückschritte in der Klimapolitik zu verhindern, beispielsweise durch den Einsatz für die Weiterführung des Gebäudeprogramms. Andererseits sei es zentral, dass der Zubau der erneuerbaren Energien schneller vorankomme, weshalb sich swisscleantech für eine möglichst mehrheitsfähige Verabschiedung des Beschleunigungserlasses engagiere.

Neben den politischen Schwerpunkten fokussiert swisscleantech auf die Stärkung von zirkulären Businessmodellen. swisscleantech-Mitglieder profitieren neu von kostenlosen Coaching-Leistungen, um ihr Geschäftsmodell kreislauffähiger zu gestalten. Das ist nicht nur zentral, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen, sondern auch um Rohstoffe zu sichern, Lieferketten resilienter zu gestalten und damit die Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Rückblick auf die Frühjahrssession: Sicherere Stromversorgung im Fokus

Kostengünstige Stromreserve durch bestehende Infrastrukturen

Mit der Stromreserve soll eine Versicherung für schwere Strommangellagen geschaffen und die provisorische Winterreserveverordnung abgelöst werden. Die Reserve besteht aus verschiedenen Massnahmen, darunter die Wasserkraftreserve, die Verbrauchsreserve, Notstromgruppen oder neue Gaskraftwerke. Es ist wichtig, dass die Reserve vor allem auf bestehenden Infrastrukturen aufbaut, damit die Kosten für die Wirtschaft möglichst tief gehalten werden. Deshalb fordert swisscleantech eine attraktive Verbrauchsreserve und eine stärkere Nutzung von Notstromgruppen – der Ständerat ist diesen Prämissen weitgehend gefolgt. Umstritten bleibt vor allem die generelle Subventionierung von fossilen Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Der Ständerat hat diese im Gegensatz zum Nationalrat abgelehnt, was auch in der weiteren Differenzbereinigung der wichtigste Konfliktpunkt bilden wird.

Beschleunigter Ausbau von erneuerbaren Energien

Mit dem Stromgesetz wurden die Ausbauziele sowie die Instrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien klar festgelegt und sind seit diesem Jahr in Kraft. Damit diese Ausbauziele für erneuerbare Energien erreicht werden können, braucht es nun primär eine Beschleunigung der Prozesse beim Bau von Wasser-, Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse. Auch nach den Beratungen in dieser Session bestehen noch gewichtige Differenzen betreffend dem Verbandsbeschwerderecht für die 16 vordefinierte Wasserkraftprojekte sowie bei den Ersatzmassnahmen beim Bau von Anlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms. swisscleantech wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Kompromisse zwischen Schutz der Biodiversität und Nutzung zur Energieproduktion gefunden werden, damit die Gefahr eines Referendums minimiert werden kann.

Verlängerung des Solar-Expresses

Das Parlament hat entschieden, dass geplante alpine Solaranlagen von Erleichterungen und Subventionen profitieren können, wenn bis Ende 2025 ein Baugesuch vorliegt. Bisher galt die Bedingung, dass diese Anlagen bis Ende 2025 gebaut sein müssen und mindestens 10% der erwarteten Produktion liefern. Zusätzlich wurde festgehalten, dass nicht nur die Anlagen und die Anschlussleitungen, sondern auch die Netzverstärkungen vom Gesetz profitieren. Der Ständerat hat die Vorlage mit 44:1 Stimmen, der Nationalrat mit 123:67 Stimmen verabschiedet. swisscleantech begrüsst den pragmatischen Entscheid, welcher die teilweise weit fortgeschrittenen Projekte nicht gefährdet.

Verbesserte Aufsicht und Transparenz im Energiehandel

Mit dem «Bundesgesetz zur Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten» (BATE) wird die Aufsicht über die Grosshandelsmärkte von Strom und Gas gestärkt und damit Marktmanipulation und Insiderhandel wirkungsvoll bekämpft. National- und Ständerat haben die Vorlage in der Frühjahrssession einstimmig angenommen. swisscleantech begrüsst diese Verabschiedung, weil mit diesem neuen Bundesgesetz der internationale Grosshandelsmarkt als elementarer Pfeiler der Versorgungssicherheit gestärkt wird.

Stellungnahme zur Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange

Es ist jedoch gleichzeitig wichtig für sie, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen möglichst fair, unbürokratisch und international abgestimmt ausgestaltet werden. Aus diesem Grund begrüssen wir alle Harmonisierungen von Gesetzen mit internationalen Standards und stimmen dieser Verordnungsanpassung grundsätzlich zu. Allerdings müssen bei der Umsetzung einige Forderungen stärker berücksichtigt werden. So muss vermieden werden, dass bürokratische Exzesse entstehen. In diesem Zusammenhang begrüssen wir die aktuellen Diskussionen zugunsten einer Verschlankung des Reporting in der EU und empfehlen, diese Entscheide bei der Umsetzung dieser Verordnungsanpassung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sollte darum diese Weiterentwicklung der Berichterstattung über Klimabelange verschoben werden, bis mehr Klarheit herrscht.

Gleichzeitig ist aber auch eine einseitige Fokussierung auf die EU zu vermeiden, um in der Umsetzung genügend Spielraum zu ermöglichen. Folgende Verbesserungen sind darum notwendig:

Begrifflichkeiten mit anderen Rechtsgrundlagen synchronisieren

Es ist wichtig, dass in allen Rechtsbelangen ähnliche – sprich synchronisierte – Begrifflichkeiten verwendetet werden: So wird beispielsweise im OR, welches sich ebenfalls in Revision befindet, neu von "Umweltfaktoren", "Sozialaspekten und Menschenrechtsaspekten" und "Governance-Aspekten" statt von "-belangen" gesprochen. Im Sinne einer klaren Verständlichkeit ist anzustreben, dass überall gleiche Begrifflichkeiten verwendet werden.

Zulassung einer breiten Auswahl von internationalen Standards

Art. 3 Abs. 1 VE-Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange will die Berichterstattung über Klimabelange an "international anerkannten Standards oder auf den in der EU verwendeten Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung" anpassen. Im begleitenden Bericht wird eine Liste von solchen Standards erwähnt, jedoch der etablierte GRI-Standard nicht aufgeführt. Es ist sicherzustellen, dass dieser Standard als gleichwertig gesehen wird.

Mindestanforderungen für die Dekarbonisierung-Fahrpläne im Finanzbereich anpassen

Die Anforderungen an Dekarbonisierung-Fahrpläne müssen an die Geschäftsmodelle der Finanzindustrie und deren Möglichkeiten angepasst sein. Insbesondere im Anlagengeschäft haben Finanzintermediäre eine wichtige Funktion als Berater, die sie auch zunehmend wahrnehmen wollen und können. Sie sind jedoch gegenüber ihren Kundinnen und Kunden nicht in der Lage, diese zu zwingen, in bestimmten Anlagen nicht investiert zu sein. Die Kaufentscheidung der Kundschaft nicht auszuführen, würde den Kauf nicht verhindern. Vielmehr würde der Kauf über eine andere Organisation abgewickelt. Da in diesem Fall die Beratungsmöglichkeit vollständig entfallen würde, wäre ein solcher Schritt nicht im Sinn der Sache. Diesem Umstand ist in der Formulierung von Art. 3 Abs. 3 lit. b Ziff. 1. Rechnung zu tragen.

Realistische Übergangsfristen

Veränderungen in den Reporting-Richtlinien führen zu zeitaufwändigen Anpassungen bei den rapportierenden Organen. Für unsere Mitglieder sind deshalb ausreichende Übergangsfristen von mindestens 2 Jahren notwendig.

Ständerat setzt auch auf eine kostengünstige Stromreserve ohne neue Gaskraftwerke

Auch wenn das Risiko einer Strommangellage nicht unmittelbar besteht, liegt es im Interesse der Schweiz und insbesondere der Schweizer Wirtschaft, sich gegen Stromversorgungsengpässe abzusichern. Darum ist es richtig, dass der Ständerat heute die gesetzlichen Grundlagen verabschiedet hat, wie eine Stromreserve ausgestaltet werden soll. Nach dem Nationalrat hat nun auch die kleine Kammer Planungs- und Investitionssicherheit für viele Unternehmen auf der Verbraucherseite geschaffen und einen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit geleistet.

Auf bestehende Infrastrukturen setzen, um Kosten für die Stromreserve tief zu halten

Weil die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Strommangellage tief ist, hat sich swisscleantech stark dafür eingesetzt, dass die notwendige Lösung zu möglichst geringen Kosten realisiert werden kann. Denn die Kosten für die Stromreserve werden direkt auf den Strompreis umgelegt, was den Strom auch zu Zeiten mit guter Versorgung verteuert. Kosteneffiziente Lösungen sind deshalb ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Dafür muss vor allem auf bestehende Infrastrukturen gesetzt werden, die Kriterien für die Zusammensetzung der Stromreserve müssen klar definiert werden. Diese Priorisierung wurde heute vom Ständerat bestätigt.

Die Entscheide des National- und Ständerats sind ein klares Signal an den Bundesrat, auf den Bau von unnötigen Reservegaskraftwerken zu verzichten und das grosse Potenzial von bestehenden Reservekapazitäten auszuschöpfen.

Verbrauchsreduktion als kosteneffiziente Lösung

Zentral für das Funktionieren dieses Konzepts ist der der Einsatz einer Verbrauchsreserve. Bevor teure Infrastrukturen gebaut werden, soll die Wirtschaft über die Reduktion des Stromverbrauchs ihren Beitrag leisten. Diese entschädigte Produktionseinstellung hat ein beträchtliches Potenzial und ist volkswirtschaftlich interessant. Der Ständerat hat den Ansatz des Nationalrats noch einmal stark verbessert und marktnaher ausgestaltet, so dass die Verbrauchsreserve einen grossen Beitrag leisten kann.

Notstromgruppen als wichtige Stütze

swisscleantech begrüsst zwar, dass das grosse Potenzial von bestehenden Notstromgruppen für die Stromreserve besser ausgeschöpft werden soll. Leider wird die Lösung des Stände- und Nationalrates mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um das ganze Potenzial zu nutzen, da auf eine verpflichtende Teilnahme verzichtet wurde.

Richtige Streichung der Förderung von fossilen WKK-Anlagen

swisscleantech ist erfreut, dass sich der Ständerat gegen den Beschluss des Nationalrats ausgesprochen hat und fossile Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen (WKK) nicht aus dem Fördertopf der erneuerbaren Energien subventionieren will. Diese teuren Anlagen tragen nichts zur Stromreserve als Versicherungslösung bei, werden grösstenteils fossil betrieben und reduzieren die Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien.

Sparpaket des Bundesrats: Energie- und Klimaziele im Auge behalten

Der Bundesrat fordert im Rahmen des Sparpakets massive Kürzungen beim Gebäudeprogramm – rund 400 Millionen Franken sollen bei diesem nachsweislich erfolgreichen Programm eingespart werden. Stattdessen sollen die Einnahmen aus der CO2-Abgabe in den neuen Innovations- und Impulsprogramme eingesetzt werden. Damit ignoriert der Bundesrat den Volksentscheid zum Klimaschutzgesetz, das vielmehr zusätzliche Massnahmen im Gebäudebereich gefordert hat. Weiter verkennt die Landesregierung damit die Wichtigkeit des Gebäudeprogramms zur flächendeckenden Umsetzung von energetischen Erneuerungen sowie Heizungssanierungen und riskiert die Erreichung der Klimaziele der Schweiz.

Nach wie vor werden in der Schweiz mehr als 900’000 Wohnbauten mit Öl-, Gas- oder Elektroheizungen beheizt – ein grosser Teil davon muss energetisch saniert werden. Sollen die Klimaziele bis 2050 erreicht werden, müssen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen, statt erfolgreiche Programme gestrichen werden. Das Gebäudeprogramm hat seinen Dienst noch nicht getan: Es ist das zentrale Instrument für die Dekarbonisierung des Gebäudeparks und zur Senkung des Strombedarfs im Winter. Werden die Mittel aus dem Gebäudeprogramm gestrichen, benötigt es ergänzende Massnahmen mit der gleichen Wirkung, die die Zielerreichung sicherstellen.

Breit abgestützter Lösungsvorschlag

swisscleantech hat in einer breiten Allianz mit aeesuisse, EIT.swiss, Gebäudehülle Schweiz, Thermische Netze Schweiz, der Schweizerischen Energie-Stiftung, suissetec und WWF Schweiz eine konstruktive Lösung erarbeitet, wie die Schweiz die Energie- und Klimaziele erreichen und das Bundesbudget entlasten kann:

  1. Zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich, soll die bestehende CO2-Abgabe von aktuell 120 Franken pro Tonne CO2 wesentlich erhöht und die Lenkungswirkung der Abgabe so gestärkt werden. Weiter soll die Teilzweckbindung von heute 33 Prozent befristet bis 2031 auf 49 Prozent erhöht werden.
  2. Das Gebäudeprogramm der Kantone, das vom Volk bestätigte Impulsprogramm zum Heizungsersatz und Gebäudeerneuerung sowie das Innovationsprogramm aus dem Klimaschutzgesetz können so ohne Mittel aus dem Bundesbudget finanziert werden.
  3. Ausserdem müssen die Ziele aus dem Klimaschutzgesetz für die Kantone verbindlicher werden. Die Energiedirektorenkonferenz EnDK hat letztes Jahr neue Vorgaben für den Heizungsersatz beschlossen (MuKEn 2025). Die Kantone sollen verpflichtet werden, diese bis spätestens 2035 in den kantonalen Energiegesetzen zu beschliessen.

Effektive Alternativen zur Umweltverantwortungsinitiative

Eine nachhaltigere Wirtschaft – das war bereits das Ziel vergangener Schweizer Volksinitiativen wie der Konzernverantwortungsinitiative 2020 und der Initiative Grüne Wirtschaft 2016, die in den letzten Jahren abgelehnt wurden. Die entscheidende Herausforderung bei diesem Anliegen: Während die nationale Gesetzgebung territoriale Gültigkeit hat, reichen die Auswirkungen der Schweizer Wirtschaft weit über die Landesgrenzen hinaus – Import, Export und Konsum der Schweiz haben Einfluss auf Klima, Umwelt oder Menschenrechte im Ausland. Die Schweiz steht mit dieser Diskussion nicht allein da: Erst kürzlich hat die EU die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (EU-Lieferkettengesetz oder Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD) verabschiedet, welche ähnliche Frage adressieren will.

Die im Februar 2023 eingereichte Umweltverantwortungsinitiative (UVI) der Jungen Grünen und verbündeter NGOs stellt erneut die wichtige Grundsatzfrage der Verantwortung der Schweizer Volkswirtschaft ausserhalb ihrer nationalen Grenzen. Konkret fordert die Initiative, dass die Schweiz nach dem Ablauf einer Frist von zehn Jahren so produziert und importiert, dass nur so viele Ressourcen verbraucht und Schadstoffe freigesetzt werden, wie das unsere Umwelt verkraftet. Laut Initiative soll so sichergestellt werden, dass die planetaren Grenzen[1] in den fünf Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag wieder eingehalten werden.

Mangelnde Messbarkeit und zu kurze Umsetzungsfrist

Fakt ist, dass heute weltweit mindestens vier planetare Grenzen überschritten werden (Klima, Biodiversität, Stickstoff- & Phosphorkreislauf sowie Landnutzung). Fakt ist auch, dass über 70% unserer Umweltbelastung bei der Produktion von Gütern entsteht, die in die Schweiz importiert werden. Dafür gilt es Verantwortung zu übernehmen und Massnahmen zu definieren.

Die Frage nach der gesetzlichen Umsetzung bleibt aber weitgehend ungelöst, so auch bei der Umweltverantwortungsinitiative: Gerade der Weg über das Konzept der planetaren Grenzen erweist sich als sehr schwierig. Er erfordert eine anerkannte Messmethode und ein internationales Vertragswerk zur Umsetzung. In den meisten der fünf oben genannten Bereiche fehlt diese Grundlage. Eine Zielerreichung innert zehn Jahren wäre auch im Fall eines vorhandenen Vertragswerks herausfordernd – ohne dieses ist das Unterfangen aber schlicht unrealistisch. Die Umsetzung würde ausserdem weit über die Bemühungen in der EU hinausgehen und die Schweizer Volkswirtschaft überfordern.

Aus diesen Gründen unterstützt swisscleantech die Initiative nicht. Auch der Bundesrat und das Parlament haben im September 2024 mit grosser Mehrheit die Ablehnung beschlossen und dabei auf einen Gegenvorschlag verzichtet. Darum stimmt die Schweiz nun am 9. Februar über die Umweltverantwortungsinitiative ab.

Alternative Massnahmen: Einführung eines Product Carbon Footprints

Obwohl wir die Initiative ablehnen, sind die grundlegenden Anliegen der Initiative berechtigt. Besonders im Verantwortungsbereich Klima ist eine Umsetzung dank des Klimaabkommens von Paris möglich und wird mit der Netto-Null-Zielsetzung bis 2050 auch bereits angestrebt. Wir sind aber überzeugt, dass die Massnahmen im internationalen Kontext verstärkt werden können – ein Schritt in diese Richtung ist die Bestimmung des «Product Carbon Footprints» (PCFP): Dieses Instrument fasst die gesamten Treibhausgasemissionen zusammen, die ein Produkt in den verschiedenen Phasen seines Lebenszyklus verursacht. Initiativen zur Einführung eines solchen PCFP sind bereits bei diversen Unternehmen im Gang. Ziel muss es sein, dass die PCFP-Daten nahtlos in die Unternehmenssoftware integriert werden und unternehmerisch ähnlich hoch gewichtet werden wie Finanzdaten.

Damit dieses unternehmerische Engagement mehr Wirkung erzielt und sich in der Breite durchsetzt, benötigt es aber einheitliche regulatorische Rahmenbedingungen und klare Standards. swisscleantech hat sich deshalb im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Umweltverantwortungsinitiative dafür eingesetzt, dass konkrete Massnahmen wie der PCFP vorangetrieben werden. Unser Vorstandsmitglied Susanne Vincenz-Stauffacher hat im letzten Sommer ein entsprechendes Postulat (24.3757) eingereicht, das den Bundesrat auffordert, in einem Bericht eine Auslegeordnung über die mögliche Einführung oder Förderung eines Product Carbon Footprints in der Schweiz zu erarbeiten. Darin sollen Vorschläge für eine sektor- oder branchenspezifische sowie stufenweise Umsetzung dargelegt werden, welche die Entwicklungen in der EU eng miteinbeziehen.


[1] Das Konzept der planetaren Grenzen kurz erläutert: https://www.one-planet-lab.ch/post/die-planetaren-grenzen-und-ihre-bedeutung

Stellungnahme zur Revision von RLV und RLSV 

In den nächsten 10 Jahren wird insbesondere lokal erzeugter und verbrauchter Wasserstoff eine Rolle spielen. Dies merkt auch die Wasserstoffstrategie des Bundes an. Für den effizienten Transport zwischen Erzeugern und lokalen Verbrauchern sind kurze und lokale Wasserstoffleitungen entscheidend. Diese Leitungen müssen sowohl sicher als auch ökomisch-sinnvoll zu errichten und zu betreiben sein. Ist dies auf Grund von ungünstigen Rahmenbedingungen nicht gegeben, kann auch das lokale Produktionspotential nicht erschlossen werden.

Fachtechnische Einschätzungen des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW) zeigen, dass die zusätzlichen Anforderungen für Wasserstoffleitungen mit 200 bar cm nicht erforderlich sind.  

Die in Art. 1 Abs. 2b RLSV festgehaltenen Anforderungen stehen dem Anliegen, dem lokal produzierten Wasserstoff gute Rahmenbedingungen zu gewähren, diametral entgegen, ohne eine sinnvolle und notwendige Verbesserung des Sicherheitsstandards zu erreichen. Wir empfehlen deshalb folgende Anpassung:  

Antrag zur Änderung von Art. 1 Abs. 2b RLSV: 

Wasserstoffleitungen, die die Voraussetzungen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b c der Rohrleitungsverordnung vom 26. Juni 2019 (RLV) nicht erfüllen und bei denen das Produkt aus dem zulässigen Betriebsdruck in Pascal (Pa) und dem Aussendurchmesser in m nicht grösser als 200 000 Pa m (200 bar cm) ist. 

Durch diese Änderung bleibt die Aufsicht weiterhin in der Verantwortung der Kantone. Dies gewährleistet nicht nur einen sicheren Betrieb, sondern senkt auch die Kosten für die Erstellung, den Betrieb und die Wartung der Leitungen. Diese Einsparungen erleichtern den Aufbau und die Verbreitung von Wasserstofftechnologien in der Schweiz.